Nach einer wegen der Coronakrise äußerst schlechten Saison 2020 blicken viele Urlauber nur auf die kommende Saison. Viele entscheiden sich für einen Finca-Urlaub - abseits des Massentouruismus. Mit den passenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften lässt sich auf einer Finca der Urlaub perfekt genießen. So gilt auch für Ferienvermieter eine Richtlinie, die das Ansteckungsrisiko senken soll. Zu beachten ist, dass die Vorgaben des Instituts für Qualitätssicherung im Tourismus (ICTE) lediglich Empfehlungen sind.

Ein zentraler Punkt der Empfehlungen des ICTE lautet, dass die Ferienvermieter die ­Namen aller Gäste aufnehmen, die in der Unterkunft Urlaub machen, die Identität anhand der Ausweisdokumente überprüfen und die Daten 30 Tage aufbewahren. Im Falle eines positiven Befunds auf Covid-19 sollen die Namen der Bewohner den örtlichen Behörden zur Verfügung gestellt werden, damit die Tracer die Kontakte besser nachverfolgen können. Der Angestellte oder der Hausherr, der die Urlauber begrüßt, sollte jedem von ihnen ein individuelles Päckchen mit Handschuhen, Desinfek­tionsgel und einer Mundschutzmaske zur ­Verfügung stellen. Im Falle einer Vermietung in einem Mehrfamilienhaus sollte dieses Päckchen bereits vor Betreten des Hauses übergeben werden. Die Urlauber müssen in diesen Fällen ihre Maske unverzüglich aufziehen.

Bei der Ankunft sollten darüber hinaus die Schlüssel oder die Schlüsselkarte desinfiziert übergeben, der Sicherheitsabstand eingehalten und nach Möglichkeit eine kontaktlose ­Bezahlung mit Kreditkarte gewählt werden. Sollte die Ankunft in einem Büro erfolgen, wird empfohlen, darauf zu achten, dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig im Innenraum aufhalten und dass am Eingang ein mit Desinfektionsflüssigkeit getränkter Teppich zum Schuhabstreifen liegt.

Im Ferienhaus sollten die Vermieter ein Info­blatt mit den Hygienevorschriften für die Gäste in mindestens einer Fremdsprache auslegen. Es wird geraten, auf Dekorationsartikel im Haus zu verzichten, genauso wie auf ­Stoffüberzüge, Teppiche und Gardinen. Die ­Mülleimer sollten nicht mit der Hand, sondern mit einem Fußhebel geöffnet werden können und zwei Müllbeutel enthalten. Die Vermieter sollten die Kleiderbügel vor der ­Ankunft neuer Gäste desinfizieren. Außerdem wird empfohlen, Information zu Notruf­nummern und dem nächsten Krankenhaus oder Gesundheitszentrum bereitzustellen.

Was die Reinigung des Ferienhauses angeht, gibt es für die Vermieter ebenfalls einige Vorgaben. Die Häufigkeit der Reinigungen sollte verstärkt werden, vor allem an den Stellen und Gegenständen, die häufig angefasst werden, so etwa Türgriffe, Oberflächen, Telefone, Schlüssel, Fernbedienungen oder Fön. Die Reinigung sollte mit Wasser und Reinigungsmittel erfolgen, gefolgt von einer Des­infektion. Auch die Reinigungsutensilien ­sollten nach jeder Benutzung gereinigt und desinfiziert werden. Empfohlen wird ein ­Register der Reinigungen und der jeweiligen Person, die die Reinigung vorgenommen hat. Auch dieses Dokument sollte 30 Tage lang ­aufbewahrt werden. Jeder Vermieter sollte ­außerdem über ein spezielles Protokoll ver­fügen für den Fall, dass im Ferienhaus ein ­Infizierter beherbergt werden muss.

Empfohlen wird, das Haus oder die Ferienwohnung mindestens nach jedem Wechsel der Gäste bzw. einmal die Woche zu reinigen, sofern sich die Gäste, die länger bleiben, nicht dagegen aussprechen. Bei jeder Reinigung sollte das Haus gründlich gelüftet werden, die Bäder und die Küchen gereinigt sowie Handtücher und Bettwäsche gewechselt werden. Die Wäsche sollte bis zur Ankunft in der Wäscherei in einer Tüte verstaut werden und dort bei mindestens 60 Grad gewaschen werden.

Eventuelle Reparaturen werden nach Möglichkeit für die Zeit empfohlen, wenn ­keine Gäste im Haus sind. Sind sie dagegen ­anwesend, sollten diese genau wie der Handwerker eine Maske aufsetzen und Körper­kontakt vermeiden. Der Handwerker sollte nach der Reparatur Handschuhe sowie Maske entsorgen und die Hände waschen. Auch über die Reparaturen und die dabei anwesenden Personen sei ein Register empfehlenswert.