Panik vor dem Fliegen in der Pandemie – Deutscher bekommt saftige Strafe auf Mallorca

Der spanische Fiskus hat eine Geldstrafe erhoben, weil ein Nichtresident 2020 coronabedingt länger als 183 Tage auf Mallorca war

Maskenpflicht im Flugzeug während der Pandemie

Maskenpflicht im Flugzeug während der Pandemie / JEFFREY GROENEWEG

Frank Feldmeier

Frank Feldmeier

Die Pandemie sorgt auch in steuerlicher Hinsicht für Nachwirkungen. Der spanische Fiskus hat einen Deutschen zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert, weil er 2020 coronabedingt länger als 183 Tage auf Mallorca war – und so ungewollt zum Steuerinländer wurde. „Da starben Tausende Menschen, und die Steuerprüfer halten diese Person für zu feige, rechtzeitig in sein Heimatland zurückgekehrt zu sein“, kritisiert Alejandro del Campo. Der Steuerberater und Rechtsanwalt von der Kanzlei DMS Legal Intelligence in Palma will nun für seinen Mandaten vor Gericht ziehen und rechnet sich dabei beste Chancen auf einen Sieg gegen das Finanzamt aus.

"Unmöglich an gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückzukehren"

Der spanische Fiskus hat nicht nur mehrere Hunderttausend Euro an Steuern von dem Deutschen eingefordert, sondern auch eine Geldbuße in Höhe von rund 200.000 Euro verhängt. In dem blauen Brief an ihn heißt es, dass es ihm trotz des am 14. März 2020 ausgerufenen Alarmzustandes in Spanien nicht unmöglich gewesen sei, an seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückzukehren. Zudem gebe es keine Belege dafür, dass er eine Reise dorthin geplant habe, dann aber an deren Antritt gehindert worden sei, sei es durch Auflagen der Behörden oder durch Einschränkungen der Airlines. Darüber hinaus existiere keine Norm, die eine coronabedingte Ausnahme von der geltenden 183-Tage-Regel vorsehe – eines von mehreren Kriterien bei der Festlegung des steuerlichen Wohnsitzes.

Natürlich habe es auch während des Shutdowns Flüge nach Deutschland gegeben, meint del Campo. Aber sein Mandant habe schlichtweg Panik vor der Ansteckung mit dem damals neuen Virus gehabt, zu einer Zeit als es noch keinerlei Impfung gab. Deswegen habe er auch über das Internet psychologischen Beistand gesucht.

Höhere Gewalt?

Die Frage der höheren Gewalt scheint Interpretationssache. Zunächst hatten die spanischen Behörden im Fall eines libanesischen Paares klargestellt: Auch die Tage, die es coronabedingt in Spanien verbringe, würden zur Feststellung des steuerlichen Wohnsitzes herangezogen. „Das hatte Mitte 2020 für große Aufregung gesorgt“, sagt del Campo. Danach aber folgte eine weitere Stellungnahme des Fiskus, diesmal anlässlich von Fällen mit Bürgern aus Marokko und Großbritannien. „Spanien beruhigte nun alle“, so der Anwalt. Mit diesen Ländern gebe es Doppelbesteuerungsabkommen, entscheidend sei vor allem der Schwerpunkt der wirtschaftliche Tätigkeit.

Umso überraschender sei das jetzige Vorgehen des Finanzamtes, zumal sein Mandant bis zur rechtlichen Klärung die geforderten Steuerschulden gezahlt habe. Immerhin sei die Geldbuße zunächst ausgesetzt worden. Bis zu einer Entscheidung dürfte es einige Jahre dauern, fürchtet del Campo. Der Anwalt rechnet damit, dass es noch mehr Fälle gibt. Der spanische Fiskus nehme zunehmend nicht nur besonders augenscheinliche oder prominente Fälle ins Visier.

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