Noch vor Ende des Jahres 2018 soll die Verschärfung der Benimmregeln in Palma de Mallorca in Kraft treten. So wird es künftig verboten sein, nach Mitternacht Alkohol für den Konsum im Freien zu verkaufen. Das sieht die städtische Verordnung vor, die auf einer Stadtratssitzung Ende November in ihrer endgültigen Fassung verabschiedet und anschließend in Kraft treten soll.

Der Einzelhandelsverband hatte Beschwerden gegen die Verordnung eingelegt. Die Einwände wurden aber von der Stadtregierung am Mittwoch (7.11.) abgelehnt. Nun wird noch über Verbesserungsvorschläge durch die verschiedenen Fraktionen im Rathaus verhandelt. Wahrscheinlich ist aber, dass der Text unverändert in Kraft tritt.

Zwischen 0 Uhr und 8 Uhr morgens soll es dann verboten sein, Alkohol für den Konsum auf der Straße oder am Strand zu verkaufen. Auch Bars müssen darauf achten, dass sich die Kunden beim Genuss von alkoholischen Getränken innerhalb der Bar oder auf der zum Lokal gehörenden Terrasse befinden. Nach Schließung des Lokals, darf auch an den Außentischen niemand mehr zechen.

Neben dem nächtlichen Verkaufsverbot von Alkohol sieht die Verordnung noch eine Reihe von weiteren Verschärfungen der Benimmregeln in Palma de Mallorca vor. Die Ortspolizei hat künftig mehr Möglichkeiten, regelwidriges Verhalten auch zu bestrafen. Riskante Praktiken wie das 'balconing' werden bestraft. Ebenso der Verkauf von Lachgas oder der Einsatz von Fahrzeugen, um auf der Straße Produkte zu verkaufen. Organisierte Sauftouren - das sogenannte 'pub crawling' wird ebenso unter Strafe gestellt wie die 'Partyboats'.

Auch freizügiger Sex auf der Straße wird bestraft. Minderjährige sollen durch die Straßen gehen können, ohne dass sie sexuelle Praktiken im Freien oder durch Schaufenster oder offene Türen sehen. /tg