Die Mallorca-Reise wird für deutsche Urlauber und Residenten noch ein Stück einfacher. Der PCR-Test bei der Einreise in Spanien ist ab Montag (7.6.) nicht länger obligatorisch. Wer von Deutschland aus nach Spanien reist und noch nicht genesen oder geimpft ist, kann nun auch einen negativen Antigentest vorweisen.

Das geht aus der offiziellen und zuletzt am 3. Juni aktualisierten Website des Madrider Gesundheitsministeriums zum Thema Reisen in Spanien hervor. Dort heißt es explizit:

"Es werden zwei Testtypen anerkannt, mit negativem Resultat: Nukleinsäureamplifikationstests (NAAT), mit denen das genetische Material des Virus nachgewiesen wird (RT-PCR, TMA sowie RT-LAMP). Antigen-Schnelltests (RAT), die das Vorhandensein von Antigenen des Virus nachweisen. Die Tests (Probenentnahme) müssen 48 Stunden vor der Ankunft in Spanien durchgeführt werden."

Auch PCR-Testergebnisse werden weiterhin akzeptiert, allerdings dürfen auch in diesem Fall maximal 48 Stunden zwischen der Probenentnahme und der Ankunft verstrichen sein.

Wie schon bisher müssen die Passagiere das Vorliegen eines negativen Tests rechtsverbindlich bestätigen, wenn sie die für die Reise unerlässliche Online-Registrierung beim "Spain Travel Health"-Portal (SpTH) vornehmen. Dort wird dann ein QR-Code generiert, der bei Ankunft vorgezeigt werden muss. Stichprobenartig sollen auch die Originale der Testergebnisse am Flughafen kontrolliert werden.

Der Testnachweis muss in seiner Originalausführung in spanischer, englischer, französischer oder deutscher Sprache, in elektronischer Form oder in Papierform vorgezeigt werden können. Er muss Vor- und Nachnamen des Passagiers enthalten. Außerdem müssen das Datum der Probenentnahme, die Identifikation und die Kontaktdaten des Testzentrums, die Testmethode und das negative Resultat verzeichnet sein. Eine Anfrage der MZ beim Gesundheitsministerium in Madrid ergab, dass die Ausweisnummer nicht auf dem Test vermerkt sein muss.

Eine offizielle Mitteilung über die neuen Bestimmungen kam erst am Freitagabend. Ein Regierungssprecher hatte der MZ bereits zuvor die Richtigkeit dieser vorab auf der Website veröffentlichten Informationen bestätigt.

Diese Regeln gelten für die Reisen zwischen Mallorca und Deutschland

Derweil hat das spanische Gesundheitsministerium auch die Liste mit den Risikogebieten aktualisiert. Diese ist nun bis zum 20. Juni gültig. Zu diesen zählen Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Slowenien, Slowakei, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden.

Passagiere aus diesen Ländern müssen bei der Einreise in Spanien einen negativen Corona-Test vorweisen, sofern sie nicht von Covid-19 genesen oder aber geimpft sind. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Im Fall von geimpften Personen muss die zweite Impfung (oder die erste Spritze im Falle vom Impfstoff von Janssen) mindestens 14 Tage zurückliegen. Auch diese Regelung gilt ab dem 7. Juni.

Lesen Sie hier weiter: Was beim Impfnachweis bei der Mallorca-Reise zu berücksichtigen ist