Ein Gericht in Palma de Mallorca hat am Freitag (1.7.) die zwölf jungen Leute freigesprochen, die wegen eines Anti-Tourismus-Protests am Hafen angeklagt waren. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten insgesamt 29 Jahre Haft gefordert. Einigen der Teilnehmer drohten drei bis vier Jahre Gefängnis.

Der Vorfall hatte sich im Juli 2017 ereignet. Die Gruppe war gegen acht Uhr abends auf eine Restaurantterrasse gestürmt, hatte mit Konfetti geworfen und Leuchtfackeln angezündet. Einige der Protestierenden hielten ein Schild hoch, auf dem "Tourism kills Mallorca" stand. Zu dem Zeitpunkt hielten sich kaum Gäste im Lokal auf.

Tourismus-Gegner von Arran protestieren 2017 am Hafen von Palma de Mallorca

Tourismus-Gegner von Arran protestieren 2017 am Hafen von Palma de Mallorca DM

Die Aktion wäre von der Öffentlichkeit fast unbemerkt geblieben, hätte die linke Separatistengruppe Arran nicht wenige Tage später ein mit Musik unterlegtes Video des Protests veröffentlicht und sich zu der Durchführung bekannt. Zu dem Zeitpunkt herrschte auf Mallorca eine hitzige Diskussion um den Massentourismus, spanienweit wurde zudem über die separatistische Bewegung in Katalonien diskutiert.

Vorwürfe konnten kaum belegt werden

Nicht wenige Beobachter vermuteten, dass die hohen Haftforderungen der Staatsanwaltschaft politisch motiviert waren. Denn im Prozess, der am 13. Juni zeitgleich mit dem Verfahren gegen Megapark-Chef Cursach begann, konnte kaum einer der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft belegt werden. Viele der Beschuldigten legten vermeintliche Beweise vor, dass sie zum Tatzeitpunkt nicht am Hafen, teilweise nicht mal auf der Insel waren.

Von den drei Angeklagten, die zugaben, vor Ort gewesen zu sein, erklärte einer, er sei als Berichterstatter anwesend gewesen. Die beiden anderen erklärten, sich nur geringfügig an der Aktion beteiligt zu haben. "Ich habe nur das Plakat gehalten und ein wenig gesungen", erklärte eine Frau auf Fragen der Staatsanwaltschaft. "Ich weiß nicht, ob jemand Konfetti geworfen hat. Akte der Gewalt habe ich keine gesehen. Auch habe ich nicht gesehen, dass etwas kaputt gegangen wäre."

Polizei stufte Vorfall nicht als gefährlich ein

Am zweiten Prozesstag wurde die Lage für die Ankläger noch schlechter. Ein Beamter der ermittelnden Nationalpolizei sagte aus, man habe den Vorfall nicht als gefährlich eingestuft. Dass der Fall vor Gericht kam, lag daran, dass der Besitzer des Lokals sich als Geschädigter ausgab. Die Identifizierung der Täter habe man durchgeführt, indem man den Zeugen Fotoalben mit Bildern von Mitgliedern der Gruppe Arran gezeigt haben. Ein Beamter der Hafenpolizei erklärte zudem: "Der Boden war schmutzig, aber kaputt war nichts."

Der Betreiber des Lokals erklärte bei seiner Aussage, es habe Schäden im Lokal gegeben, ging aber nicht ins Detail, welche Gegenstände oder Einrichtungen betroffen waren. Vor allem habe der Ruf seines Lokals gelitten, sagte er. "Wir beschäftigen unsere Mitarbeiter auch über die Hauptsaison hinaus. Wir bieten hohe Qualität." Dieser gute Ruf sei durch die Aktion beschädigt worden.

Auch zwei Bootsbesitzer, die von der Staatsanwaltschaft vor Gericht zitiert wurden, erklärten, die Bengalos hätten keine Schiffe beschädigen können. Einer der Zeugen erinnerte sich nicht einmal, dass welche gezündet worden waren.

In dem Urteil heißt es, dass "keine Gewalttaten gegen Personen oder Sachen verübt wurden, keine Drohungen gegen irgendjemanden ausgesprochen wurden und keine Gefahr für Personen oder Sachen verursacht wurde". Der Richter kommt nur zu dem Schluss, dass die Aktion "bei einigen Gästen des Lokals Unbehagen und eine gewisse Beunruhigung hervorrief". /pss