Die MZ in den sozialen Netzwerken:

Hells Angels-Prozess in Madrid: Hanebuth wird befragt, ein Ortspolizist steht im Kreuzverhör

Am zweiten Tag der Verhandlung stritten sich zunächst vor allem Verteidigung und Staatsanwalt darum, ob die Ermittlungen rechtens waren. Danach wurden die Angeklagten befragt

Hells Angels-Prozess in Madrid: Hanebuth wird befragt, ein Ortspolizist steht im KreuzverhörAlberto Ortega/EP

Tag 2 im Prozess gegen die Hells Angels und Frank Hanebuth vor dem Nationalen Gerichtshof in San Fernando de Henares vor den Toren von Madrid. Am Nachmittag war dann der Moment gekommen, in dem „Der Lange“, wie Hanebuth innerhalb der Hells Angels häufig genannt wird, seine Aussage machen sollte. Der 58-jährige Hannoveraner hielt sich weitgehend bedeckt und ließ sich lediglich von seiner Anwältin Ana Madera befragen, eine weitergehende Aussage lehnte er ab.

Er habe keinerlei geschäftliche Beziehung mit irgendeinem der Angeklagten bei diesem Prozess, er lebe in Deutschland, und ihm gehöre die Finca „Son Paraíso“ nicht, auf der er häufiger zu Gast war, weil sein enger Freund und Mitangeklagte P. E. dort wohnte. Überhaupt verfüge er auf Mallorca oder generell in Spanien über keinerlei Eigentum.

Aussage des Ortspolizisten C. V. der Höhepunkt des Tages

Während der rund zehnminütigen Befragung stand Hanebuth am Mikrofon vor der Vorsitzenden Richterin Teresa Palacios, obwohl sie ihm anbot, sich zu setzen. Mit ernster Miene, aber ruhig ließ Hanebuth die Fragen über sich ergehen. Man merkte ihm an, dass er Erfahrung mit der Justiz hat. Erst im November 2022 stand er in Deutschland wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall vor Gericht.

Ansonsten war der zweite Tag von der Aussage des Ortspolizisten C. V. geprägt, der ausführlich zu seiner Beziehung zu den Brüdern Y. befragt wurde. Ihm wird vorgeworfen, mit den Hells Angels zusammengearbeitet zu haben und etwa eine Anzeige gegen sie zurückgehalten zu haben.

Anwältin von A.Y. versucht, die Glaubwürdigkeit von C. V. zu untergraben

In Wahrheit sei er als verdeckter Ermittler im Auftrag der Guardia Civil tätig gewesen, sagte C.V. Das mit der zurückgehaltenen Anzeige sei lediglich ein Bluff gewesen, um mehr über ein Bandenmitglied zu bezahlen, das einen jungen Mann mit einem Messer verletzt haben soll. C. V. geriet im Laufe der Befragung immer mehr unter Druck und musste schließlich auf eine auf seine Glaubwürdigkeit abzielende Frage des Staatsanwalts hin eingestehen, dass er 2016 zu einem Jahr Haft und drei Jahren Berufsverbot verurteilt worden war, weil er in einem anderem Fall die "leichte moralische Misshandlung" eines Gefangenen durch einen Kollegen gedeckt hatte.

Die Angelegenheit geriet für C. V. zwischenzeitlich fast zu einem Kreuzverhör, weil auch die Anwältin Mar Vega, die A. Y. vertritt, offensichtlich versuchte, die Glaubwürdigkeit des Ortspolizisten zugunsten ihres Mandanten zu untergraben. Es habe, so räumte C. V. auf Nachfragen der Anwältin Vega ein, keinen formellen Auftrag für seine vermeintlichen verdeckten Ermittlungen gegen die Hells Angels gegeben. Am Mittwoch (25.1.) sollen nun noch weitere Angeklagte zu Wort kommen.

Prozess wird nicht abgeblasen

Am Vormittag hatten zunächst die Anwälte und Anwältinnen ihre Eingaben fortgesetzt mit dem Ansinnen, den Prozess zu annullieren. Das bestätigte der MZ im Gang vor dem Verhandlungssaal auch die Anwältin mehrerer Angeklagter, Lucinia Llanos. Die gesamte Anklageschrift sei nichtig und wertlos, weil die telefonischen Abhöraktionen unter falschen Voraussetzungen gestartet worden seien, nämlich als Folge einer ungenügend belegten, allenfalls leichten Körperverletzung. Das sei nicht zulässig, so Hanebuths Anwältin Ana Madera. Noch dazu gründeten sich viele Ermittlungsergebnisse auf "reine Verdachtsmomente", wie es später noch ein anderer Anwalt ausdrückte.

Der Staatsanwalt José Grinda ließ sich davon nicht aus der Ruhe bringen und legte dar, dass es sehr wohl ausreichende Belege für Straftaten gebe. Außerdem führte er das aus, was er bereits am Montag (23.1.) anklingen ließ: Es gehe in der Anklage nicht um eine "kriminelle Vereinigung" der Hells Angels im Allgemeinen, sondern um die "kriminelle Vereinigung der Hells Angels auf Mallorca". Auf der Insel habe es nämlich durchaus Hinweise darauf gegeben, dass es sich um eine "kriminelle Bande" handelte. Die Verteidigung hatte der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass sie tendenziös vorgegangen sei und die Hells Angels als "kriminelle Vereinigung" einstufe, obwohl es 20 legal eingetragene Hells Angels-Vereinigungen in Spanien gebe.

Vorsitzende Richterin unterstützt zunächst Sichtweise der Staatsanwaltschaft

Das könnte Sie interessieren:

Auch stimme es nicht, so der Staatsanwalt, dass die Angeklagten keine Vorstrafen hätten. Beispielsweise sei A. Y. wegen Menschenhandel vorbestraft. Die Vorsitzende Richterin Teresa Palacios sah in einer kurzen Erläuterung ihrer Sicht der Dinge denn auch keinen Grund, den Prozess abzublasen. Aus ihrer Sicht waren die Eingaben der Verteidigung nicht überzeugend genug. Außerdem habe ein Anwalt nach dem anderen mehr oder weniger dieselben Argumente hervorgebracht.

Klicken Sie hier, um mehr Inhalte für Sie zu sehen