Prozess gegen ehemaligen Polizeichef von Calvià auf Mallorca: Anklage gegen zwei Beamte fallengelassen
Für die übrigen Beschuldigten fordert die Anklage jeweils sechs Jahre Gefängnis, für die Beamten zusätzlich ein mehrjähriges Verbot, im Polizeidienst zu arbeiten.
Im Korruptionsprozess gegen die ehemaligen Chefs der Ortspolizei von Calvià und Marratxí, zwei Ortspolizisten sowie zwei Nachtclub-Unternehmer von Magaluf ist am Montag (30.10.) die mündliche Verhandlung zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft zog die Anklage gegen die beiden Ortspolizisten zurück. Den beiden Beamten war vorgeworfen worden, 2013 bei einer Kontrolle einer Bar ein Päckchen Drogen versteckt zu haben. Vor Gericht konnten sie nun glaubhaft darlegen, dass es sich dabei um eine Übung für den Drogenspürhund gehandelt habe. Sie wurden daraufhin vom Gericht sofort freigesprochen.
Haftforderung für Hauptangeklagte bleibt bestehen
Für die übrigen Beschuldigten fordert die Anklage jeweils sechs Jahre Gefängnis, für die Beamten zusätzlich ein mehrjähriges Verbot, im Polizeidienst zu arbeiten. Nach Ansicht des Staatsanwalts hatten die beiden Polizeichefs eine Nebenbeschäftigung in einer gestoría dafür genutzt, um Bestechungsgelder zu verschleiern. Damit hätten sie alle zwei Monate 6.000 Euro in bar eingenommen. Im Gegenzug sollen sie für das Nachtclub-Unternehmen der beiden Mitangeklagten Strafzahlungen zurückgezogen und Anzeigen fallen gelassen haben. Des Weiteren wurden die Clubs der Firma über anstehende Kontrollen vorab informiert.
Im Laufe des Prozesses fiel auch immer wieder der Name von Bartolomé Cursach. Der vergangenes Jahr freigesprochene Megapark-Besitzer soll ebenfalls profitiert haben, berichteten Zeugen. Allerdings reichten laut Staatsanwalt die Beweise nicht für eine Anklage.
Verteidigung weist Vorwürfe zurück
Die Verteidigung der Beamten wies die Vorwürfe zurück. Die Arbeit in der gestoría habe sich im Bereich des Arbeitsrechts bewegt und nichts mit der Polizeiarbeit zu tun gehabt. Zudem hätten die Angeklagten gar nicht die Befugnis gehabt, Anzeigen fallen zu lassen. Auch die Anwälte der Unternehmer forderten einen Freispruch für ihre Mandanten.
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