Vom deutschen zum spanischen Nummernschild: Muss ich mein Auto als Resident auf Mallorca ummelden?

Wer derzeit auf der Insel unterwegs ist, dem sticht die Zahl deutscher Kennzeichen ins Auge. Nicht immer handelt es sich um Urlauber. Wer als Resident erwischt wird, muss zahlen

Spezielle Kontrollen gegen ausländische Kennzeichen (wie hier 2014) gibt es nicht mehr.  | FOTO: MIQUEL MASSUTI

Spezielle Kontrollen gegen ausländische Kennzeichen (wie hier 2014) gibt es nicht mehr. | FOTO: MIQUEL MASSUTI / johannes krayer

Johannes Krayer

Johannes Krayer

Lange Zeit schien es ruhig rund um das Thema Kennzeichen D auf Mallorca. Fahrer von Autos mit ausländischen Nummernschildern, unter anderem deutschen, wurden offenbar mehr oder weniger in Ruhe gelassen, auch wenn sie seit Jahren als Residenten fest auf der Insel lebten. Bis Anfang Juni: Da wurde vermeldet, dass die Steuerbehörde auf der Insel die Luxusautos der Real-Mallorca-Spieler Dominik Greif und Martin Valjent – beides Slowaken – hat stilllegen lassen. Grund: Die beiden Profis hatten für ihren Mercedes-Benz und ihren BMW die fälligen Steuern nicht beglichen. Die Beamten hatten den Fußballprofis fünf Tage gegeben, um die Bezahlung und die Ummeldung in Angriff zu nehmen. Als das nicht geschehen war, wurden die Autos am Stadion von Son Moix abgeschleppt.

Rechtliche Lage unklar

Die rechtliche Lage rund um die Ummeldung ist dabei nicht ganz klar. So gibt es, je nachdem, wen man fragt, unterschiedliche Antworten auf die Frage, ob man seinem Auto als Mallorca-Resident nun spanische Kennzeichen verpassen muss oder nicht. Im Gesetzestext steht inzwischen, dass eine Ummeldung nicht mehr nötig ist und dass lediglich die Zulassungssteuer zu begleichen ist. Diese Steuer kann vor allem bei Luxusautos schnell in die Tausende gehen. Die Steuer richtet sich nämlich nach der Leistung der Fahrzeuge. Die spanische Verkehrsbehörde sieht das Thema allerdings anders und spricht genauso wie die deutsche Botschaft weiter von einer verpflichtenden Ummeldung für alle, die in Spanien Residenten sind.

Keine gezielten Kontrollen von ausländischen Fahrern

Auf Nummer sicher geht man demnach nur mit einer kompletten Ummeldung des Fahrzeugs. Und die Behörden behaupten, das auch zu überprüfen, ohne dass es dafür offizielle Zahlen gibt. Luis Clemens, der bei der Versicherungsagentur Anke Sevenster in Santa Ponça das Thema Ummeldungen bearbeitet, berichtet davon, dass die Guardia Civil speziell in diesem Jahr „sehr viele Strafen ausstellt“. Bei der Guardia Civil selbst will man das nicht bestätigen. Ein Sprecher teilt der MZ mit, dass es durchaus Routinekontrollen gebe, bei denen auch die Halter von Fahrzeugen mit ausländischen Nummernschildern angehalten und überprüft würden. „Wir sind aber nicht speziell hinter Autos mit ausländischen Kennzeichen her“, sagt der Sprecher.

Vor einigen Jahren gab es noch spezielle Kampagnen gerade auch vor internationalen Schulen auf der Insel, wo besonders viele Halter von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen vermutet werden. Von einer ähnlichen Kampagne ist dem Sprecher in diesem Jahr aber nichts bekannt.

Erst Verwarnung, später Sanktionen

„Wir haben kein besonderes Interesse daran, Jagd auf Ausländer zu machen“, berichtet der Sprecher. Wenn jemand erwischt werde, belasse man es in der Regel zunächst bei einer Verwarnung. Sollte dasselbe Auto aber noch einmal angehalten werden, dann gebe es Sanktionen.

Kein Tüv-Besuch für Autos mit deutschem Kennzeichen

Neben der Gefahr, dass man bei einer Kontrolle erwischt wird, ist eine Ummeldung eines deutschen Autos auf der Insel aber auch praktischer. Denn beispielsweise kann mit deutschem Nummernschild die Hauptuntersuchung ITV auf der Insel nicht durchgeführt werden. Wer sein Auto also checken lassen will, muss dafür extra nach Deutschland fahren und dort beim TÜV vorstellig werden.

Auch im Falle eines Unfalls kann es ungemütlich für den Halter des Fahrzeugs mit deutschem Kennzeichen werden. „Wenn ein Auto mit deutschem Kennzeichen und eines mit spanischem Kennzeichen zusammenstoßen, kann es Monate und manchmal über ein Jahr dauern, bis der Geschädigte sein Geld sieht“, berichtet François de la Villethéart von der Gestoría MAS.

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