Geldstrafen für McDonald's, Burger King und Ikea auf Mallorca

Grund sind Verstöße gegen das balearische Abfallgesetz

Filiale von Burger King an der Plaça d'Espanya in Palma.

Filiale von Burger King an der Plaça d'Espanya in Palma. / B. Ramon

MZ

Das Umweltministerium der Balearen hat Geldstrafen in Höhe von je 20.000 Euro für die Filialen von Burger King und McDonald's an der Plaça d'Espanya verhängt. Das asiatische Restaurant Udon im Freizeitzentrum Ocimax sowie das Restaurant der Ikea-Filiale von Palma de Mallorca müssen jeweils 9.000 Euro berappen.

Grund sind in allen vier Fällen Verstöße gegen das im Jahr 2019 erlassene Abfallgesetz. Dieses verbietet unter anderem den Gebrauch von Einwegbesteck im Restaurant. Auch dürfen keine Einzelportionen für Saucen wie Ketchup für den Verzehr im Lokal zur Verfügung gestellt werden. Besteck zum Mitnehmen muss aus kompostierbaren Materialien hergestellt sein. Zudem sollen die Lokale nicht ausreichend Müll getrennt haben.

Unternehmen können Einspruch einlegen

Mit den angesetzten Strafen kommen die Lokale vergleichsweise günstig weg. Da die vorgeworfenen Verstöße als schwer eingestuft werden, wären Strafen von bis zu 300.000 Euro möglich gewesen. Den Unternehmen steht es nun frei, die Strafe sofort zu bezahlen und so mindestens 20 Prozent des angesetzten Betrages zu sparen. Oder sie können Einspruch gegen die Entscheidung des Umweltministeriums einlegen.

Der Generaldirektor für Abfall und Umwelterziehung, Sebastià Sansó, erklärte, die Strafen seien weniger dafür gedacht, Geld in die Kassen des Ministeriums zu spülen als vielmehr die Unternehmen dazu zu bringen, sich in Zukunft an das Gesetz zu halten. Sansó kündigte an, dass die nun bestraften Lokale in Zukunft mit weiteren Kontrollen zu rechnen haben.

Zahlreiche Gespräche und Schonfrist

Zudem zeigte er sich enttäuscht darüber, dass es einigen Unternehmen immer noch schwerfalle, das Gesetz umzusetzen. Vor der Verabschiedung im Jahr 2019 habe man zahlreiche Gespräche mit Branchenvertretern geführt, um sie über die Pläne aufzuklären. Zudem habe man eine zweijährige Schonfrist bis 2021 eingeräumt, damit die Firmen die neuen Richtlinien umsetzen können. Die ersten Kontrollen seien erst im Jahr 2022 durchgeführt worden.

Es ist nicht das erste Mal, dass das Umweltministerium eine Strafe wegen Verstößen gegen das Abfallgesetz verhängt. Vor einigen Monaten kassierte HP eine 50.000 Euro-Strafe wegen des Verkaufs von Einweg-Druckerpatronen. Das Unternehmen legte Einspruch ein. /pss