Versicherung, obligatorischer Infokurs und Chip: Diese neuen Regeln gelten ab Ende September für Haustiere auf Mallorca

Tierhalter aufgepasst, bald tritt das neue Gesetz in Kraft

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Egal ob Chihuahua, Pudel oder Pitbull – ab dem 29. September brauchen alle Halter von Hunden eine Haftpflichtversicherung. Das sieht das neue spanische Tierschutzgesetz vor, das zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt.

Was ist der Hintergrund?

In Spanien sollen Haustiere künftig als „fühlende Wesen“ behandelt und vor Vernachlässigung, Aussetzung oder Quälerei durch ihre Halter geschützt werden. Tierquäler bestraft das Gesetz künftig mit Geldstrafen bis zu 200.000 Euro oder gar mit einer Haftstrafe.

Welche Tiere werden geschützt?

Dies ist einer der Punkte, über den die Spanier am heftigsten diskutieren. Im Gesetz werden bislang nur Hunde, Katzen und Frettchen offiziell als Haustier geführt. Heißt das im Umkehrschluss, dass alle anderen Tiere nicht gehalten werden dürfen? Wohl eher nicht. „Am 29. September wird niemand kommen und einem das Haustier wegnehmen“, versicherte Ramón García, Präsident des balearischen Tierarztverbandes, der MZ-Schwesterzeitung „Diario de Mallorca“. „Die Regierung muss noch verschiedene Listen erstellen.“ Eine davon dürfte Haustiere im engeren Sinn umfassen, mit denen man spielen und knuddeln kann. Eine andere dagegen Tiere, die man halten darf, etwa Vögel, Reptilien und Nagetiere.

Hier könnte es aber durchaus zu Überraschungen kommen. In den vergangenen Monaten sind immer wieder Informationen durchgesickert. Es ist gut möglich, dass Hamster, Mäuse oder Papageien bald nicht mehr in den eigenen vier Wänden auf Mallorca gehalten werden dürfen. Grund dafür ist die Angst, dass die auf der Insel nicht heimischen Tiere ausbüxen und sich unkontrolliert vermehren. Diese dann invasiven Arten könnten die balearische Flora und Fauna schädigen.

Explizit ausgenommen vom neuen Tierschutzgesetz sind übrigens die Stiere, die in der Manege von den Toreros getötet werden. Sonderregeln gibt es zudem für Jagd-, Polizei- und Blindenhunde. Im Zirkus sind keine wilden Tiere erlaubt, waren sie in den meisten Regionen Spaniens aber vorher schon nicht.

Welche neuen Regeln gibt es?

Halter von Katzen und Frettchen müssen ihren Tiere nun auch einen Chip vom Tierarzt implantieren lassen, damit sie identifizierbar sind. Katzen sind bis zu ihrem sechsten Monat zu kastrieren. Nur Zuchttiere bei lizensierten Züchtern bilden eine Ausnahme. Neu ist auch ein Limit von fünf Tieren pro Haushalt. Wer vor der Einführung des Gesetzes mehr hat, darf seine Lieblinge behalten.

Haustierbesitzer müssen aufpassen, wie lange sie die Tiere unbeaufsichtigt lassen. Hunde dürfen nicht länger als 24 Stunden allein sein, Katzen und Frettchen nicht länger als drei Tage. In der Praxis dürfte das aber schwierig zu kontrollieren sein. Eher droht Hundebesitzern ein Bußgeld, die ihr Tier beim Einkaufen vor dem Supermarkt zurücklassen. Das ist nun ausdrücklich verboten.

Was hat es mit dem Kurs auf sich?

Das ist ein weiteres großes Fragezeichen. In der Debatte über das neue Gesetz lag zuerst der Vorschlag auf dem Tisch, Hund und Herrchen sollen doch gemeinsam einen Kurs belegen. Die Idee wurde verworfen und gegen einen kostenlosen Online-Kurs für das Herrchen ausgetauscht. Fest steht, dass jeder Hundehalter den Kurs belegen muss, selbst wenn er sein Leben lang schon für die Tiere gesorgt hat. Ein Kurs reicht aus, er muss nicht für jeden Hund aufs Neue belegt werden. Die genauen Inhalte der Weiterbildung sind noch nicht bekannt. „Zudem weiß bislang niemand, wer die Schulung abhalten soll und wer für die Kosten aufkommt“, sagte García.

Und die Versicherung?

In Spanien gab es bislang eine Versicherungspflicht für sogenannte gefährliche Hunderassen: PPP (perros potencialmente peligrosos). Im Gesetz werden einzelne Rassen, darunter Pitbull, Rottweiler oder Bullterrier aufgezählt. Außerdem können auch andere Arten, die groß und muskulös sind, dazuzählen.

Nun aber brauchen alle Hunde die Versicherung. Die gute Nachricht: Viele Besitzer könnten schon versichert sein, ohne es zu wissen. „Bei den meisten Hausratversicherungen ist nicht nur die Haftpflicht für Personen, sondern auch für Haustiere dabei“, sagt Denise Latocha von Iberia-Versicherungen. Hundehalter sollten also ihre Police checken. „Laut dem Gesetz müssen die Hunde mit Chipnummer, Rasse und Name eingetragen werden. Das war früher nicht nötig“, so Latocha. Einige Versicherungsunternehmen lassen sich den Eintrag bezahlen, bei anderen ist er kostenlos.

Bei der in der Hausratsversicherung enthaltenen Haftpflicht sind die PPP meist ausgeschlossen. Ansonsten spielen Rasse, Alter und Größe hier keine Rolle. Der Preis hängt von der Deckungssumme für den Hausrat ab. „Werden 20.000 Euro abgedeckt, kann man mit etwa 100 Euro im Jahr kalkulieren.“

Es werden auch separate Versicherungen für die Tiere angeboten. Wegen der geringen Ersparnis ist eine Hausratsversicherung ratsamer. Eine reine Haftpflichtversicherung für Hunde kostet ab 50 Euro, für PPP ab 80 Euro. Wie bei der Versicherung für Personen sind Schäden bei Dritten abgedeckt. Beißt also der Hund einen Fremden oder wirft beim Toben eine Vase um, springt die Versicherung ein. Schäden am eigenen Leib, an den eigenen Sachen oder der Familie sind nicht abgesichert. Auch ist die Haftpflicht nicht für Krankheiten oder Unfälle des Tieres konzipiert. Noch nicht festgelegt ist die Mindestdeckungssumme. „In Deutschland beträgt sie mindestens eine Millionen Euro. In Spanien waren bislang Beträge ab 120.000 Euro üblich“, sagt Latocha.

Ob die Polizei die Versicherung dann kontrolliert, konnte ein Sprecher auf MZ-Anfrage nicht beantworten. „Die PPP-Halter werden derzeit regelmäßig überprüft“, so Latocha.

Abonnieren, um zu lesen