Entrevista | Nuria Menéndez de Llano, Manuel Molina, Ana Bances Anwältin, Anwalt, Tierärztin

20 Fragen und Antworten zum neuen Tierschutzgesetz auf Mallorca

Die Frist läuft: Am 29. September tritt in Spanien ein neues Gesetz in Kraft. Drei Experten erklären anhand von 20 Fragen, was Hunde- und Katzenhalter beachten müssen

Neben Hunden sollen auch Katzen künftig besser geschützt werden.

Neben Hunden sollen auch Katzen künftig besser geschützt werden. / Arzayus

S. Werner, A. Rubiera

In knapp einem halben Jahr tritt in Spanien und damit auch auf Mallorca ein neues Tierschutzgesetz in Kraft, die „Ley de protección de los derechos y el bienestar de los animales“. Es soll insbesondere Tieren zugutekommen, die mit Menschen unter einem Dach leben, also hauptsächlich Hunden und Katzen. Wir haben drei Experten gefragt, was die neuen Regelungen für Haustierhalter oder solche, die es noch werden wollen, in der Praxis bedeuten: die auf Tierrecht spezialisierte Anwältin Nuria Menéndez de Llano, den auf Mallorca ansässigen Anwalt Manuel Molina, der schon seit Jahren für die Rechte der Tiere kämpft und auch Mitbegründer der Kommission für Tierschutzrecht auf den Balearen ist, und die spanische Tierärztin Ana Bances.

Ich habe einen Hund (oder denke darüber nach, mir einen zu kaufen). Muss ich einen verpflichtenden Informationskurs belegen? Was wird darin gefragt?

Nuria Menéndez de Llano: Um zu verhindern, dass sich die Menschen Tiere anschaffen und sie später wieder aussetzen, schreibt das Gesetz die Teilnahme an einem kostenlosen Online-Kurs vor. Darin soll potenziellen Haltern gezeigt werden, was es bedeutet, die Verantwortung für ein Haustier zu übernehmen. In anderen Ländern ist dies schon gängige Praxis. Der Inhalt des Kurses wird noch per Verordnung festgelegt, das Zertifikat über die Teilnahme wird unbegrenzt gültig sein.

Manuel Molina: Eine Website dafür gibt es bislang noch nicht. Diese wird erst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

Ich habe einen Hund oder eine Katze. Muss ich ihn/sie zwingend registrieren und chippen lassen?

Nuria Menéndez de Llano: Ja. Haustiere müssen per Mikrochip identifizierbar sein. Zudem muss ihr Gesundheitsausweis auf dem neuesten Stand sein, und es muss eine Haftpflichtversicherung bestehen, die Schäden an Dritten abdeckt. In den meisten Hausratversicherungen ist die Versicherung bereits enthalten.

Wo muss ich mein Haustier auf Mallorca chippen lassen?

Manuel Molina: Das geht wie bisher: in einer Tierklinik.

Mein Tier hat deutsche Papiere / einen in Deutschland ausgestellten Chip. Muss ich ihm in Spanien neue Papiere besorgen? Was passiert, wenn ich die Originale verliere?

Manuel Molina: Es ist ratsam, einem spanischen Tierarzt zu melden, dass sich das Tier in Spanien befindet. Wenn die Papiere verloren gehen, sollten Halter versuchen, im Herkunftsland eine Kopie anzufordern und in Spanien einen neuen Pass zu bekommen, damit das Tier zu jedem Zeitpunkt korrekt identifiziert werden kann.

Ich lebe auf dem Land, habe dort viel Platz. Gibt es ein Maximum, was die Anzahl an Hunden, Katzen oder anderen Tieren betrifft, die ich nun nicht mehr überschreiten darf?

Manuel Molina: Halter dürfen nicht mehr als fünf Haustiere pro Haushalt haben. Wenn sie vor dem Inkrafttretens des Gesetzes schon mehr hatten, passiert nichts. Ab dem Stichtag allerdings darf die Person dann keine weiteren mehr erwerben. Wenn jemand doch mehr Tiere halten will, muss sie oder er ein sogenanntes núcleo zoológico (wörtlich: zoologisches Zentrum, Anm. d. Red.) registrieren lassen und die gesetzlich festgelegten Anforderungen dafür erfüllen.

Muss ich meinen Hund und meine Katze sterilisieren lassen?

Ana Bances: Laut dem Gesetz müssen alle Katzen sterilisiert werden, bevor sie sechs Monate alt sind. Eine Ausnahme bilden solche, die als Zuchttiere auf den Namen eines Züchters registriert sind.

Manuel Molina: Auch andere Tierarten müssen sterilisiert werden, wenn sie ins Freie dürfen oder unkontrolliert Kontakt mit anderen Tieren derselben Art und anderen Geschlechts haben. Darunter fallen etwa Hunde unterschiedlichen Geschlechts, die in einem Haushalt zusammenleben. Zumindest alle Hunde eines Geschlechts sollte man dann sterilisieren lassen. So soll einer Überbevölkerung an Hunden vorgebeugt werden. Die Tierheime sind voller Hunde, die gekauft und dann von ihren Haltern ausgesetzt wurden.

Unter anderem Hunde sollen durch das neue Gesetz noch besser geschützt werden.

Unter anderem Hunde sollen durch das neue Gesetz noch besser geschützt werden. / DM

Ich will im Supermarkt etwas einkaufen. Darf ich meinen Hund währenddessen an der Eingangstür des Ladens anleinen, wie ich es bisher getan habe?

Nuria Menéndez de Llano: Haustiere sind verletzliche Lebewesen. Wer sie in Risikosituationen unbeaufsichtigt lässt, kann wegen des Tatbestands der Vernachlässigung oder des Aussetzens zur Verantwortung gezogen werden. Der Hund kann etwa von einem anderen angegriffen werden, einen Hitzschlag erleiden oder gar gestohlen werden.

Kann ich also eine fremde Person kurz bitten, auf ihn aufzupassen, damit er zu keiner Zeit unbeaufsichtigt ist?

Manuel Molina: Theoretisch muss der Hund von seinem eigenen Betreuer oder Halter beaufsichtigt werden. Wird er einer fremden Person überlassen, kann es zu Problemen kommen, etwa wenn der Beauftragte das Tier nicht durchgehend beaufsichtigt, es gestohlen wird oder auf andere Weise verloren geht. All das soll ja genau vermieden werden. Zudem ist eine fremde Person im Falle von Problemen möglicherweise nicht bereit, auszusagen, dass sie das Tier beaufsichtigt hat.

Darf ich meinen Hund mit ins Büro oder auf die Arbeit nehmen?

Manuel Molina: Wenn der Arbeitgeber es erlaubt, ja.

Wo darf ich meinen Hund ansonsten nicht unbeaufsichtigt lassen?

Ana Bances: Allgemein in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus ist es auch verboten, Haustiere ständig auf Terrassen, Balkonen, Dachterrassen, in Abstellräumen, Kellern, Höfen und an ähnlichen Orten sowie auch in Fahrzeugen zu halten.

Was kann ich mit meinem Haustier machen, wenn ich für ein paar Tage nach Deutschland oder in ein anderes Land reisen muss? Darf ich es bei Freunden lassen, oder müssen die Freunde zu mir in die Wohnung kommen?

Manuel Molina: Beides ist möglich. Eine andere Option ist, das Tier in einer speziellen Tierpension mit entsprechenden Garantien unterzubringen. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, dürfen Hunde nicht länger als 24 Stunden, Katzen nicht länger als drei Tage unbeaufsichtigt zu Hause gelassen werden.

Mein Haustier ist verschwunden. Muss ich dies den Behörden melden?

Nuria Menéndez de Llano: Ja, es ist ratsam, im Fall eines Diebstahls oder des Verlusts Anzeige zu erstatten und die Behörden zu informieren, damit sie alle Hebel in Bewegung setzt, um das Tier schnell wiederzufinden und damit ihm nichts zustößt.

Ana Bances: Den Verlust oder Diebstahl muss man der zuständigen Behörde innerhalb von 48 Stunden melden. Ebenso verhält es sich im Falle eines Halterwechsels oder wenn das Tier zu Schaden gekommen oder tot ist.

Ist das, zumindest im Fall von Katzen, nicht etwas übertrieben? Meine Katzen verschwinden öfter einmal zwei oder drei Tage, ohne dass sie tatsächlich verloren gegangen sind.

Manuel Molina: In meinen Augen ist die Regelung nicht übertrieben. Hauskatzen sollten, zu ihrer eigenen Sicherheit, niemals Zugang zu den Außenbereichen eines Hauses oder dem geschlossenen Terrassenbereich haben.

Darf ich Katzen oder Hunden, die ich auf der Straße sehe, füttern?

Manuel Molina: Im Falle von Hunden, die scheinbar verlassen oder ohne ihren Besitzer herumlaufen, sollten die Behörden, ein Verein oder ein Tierheim informiert werden, damit die Hunde in Sicherheit gebracht werden. Bei Straßenkatzen oder Katzenkolonien wird geregelt, wer sie kontrolliert füttern darf. Als Faustregel gilt: Wenn ein Tier in Gefahr ist, sollte man es möglichst retten, in Sicherheit bringen und mit dem versorgen, was es braucht – egal, ob das tierärztliche Versorgung oder Futter ist.

Ich will langfristig zurück nach Deutschland ziehen. Was kann ich mit meinem Hund machen, wenn ich ihn nicht mitnehmen kann? Darf ich ihn im Internet oder an einen Bekannten verkaufen?

Manuel Molina: Ersteres geht nicht. Am besten gibt man das Tier an eine verantwortungsbewusste Person ab, die sich darum kümmert, oder an einen Verein oder ein Tierheim, das einen geeigneten neuen Besitzer findet.

Mein Hund ist sehr alt oder krank. Ich würde ihn gern selbst einschläfern. Geht das?

Nuria Menéndez de Llano: Eine Privatperson, die ein Tier tötet, begeht eine Straftat. Das war bisher so, und das wird auch weiterhin so bleiben. Nur ein Tierarzt darf je nach Gesundheitszustand und mangelnder Lebensqualität des Tieres bestimmen, wann es besser ist, es einzuschläfern.

Wie will die Regierung überhaupt kontrollieren, wie jemand seine Tiere behandelt und hält? Oder kann sie das nur im Falle von Tierheimen und Co.?

Manuel Molina: Die Behörden können eine Wohnung nicht ohne richterlichen Beschluss betreten. Wenn es aber Anzeichen dafür gibt, dass ein Tier misshandelt wird (was als Straftat angesehen werden kann), kann die Polizei informiert werden und muss sogar eingreifen.

Wie darf ich meine Katze oder meinen Hund denn bestrafen, ohne das Tier dem Gesetz nach zu „misshandeln“?

Manuel Molina: Ein Tier sollte niemals „bestraft“ werden. Haustiere (zum Beispiel Hunde) sollten immer durch Bestärkung erzogen werden. Wenn sein Besitzer nicht weiß, wie das geht, sollte ein professioneller Trainer hinzugezogen werden, am besten ein Experte für Verhaltensforschung, der zu keinem Zeitpunkt Mittel oder Instrumente zur Bestrafung einsetzen sollte.

Darf ich bei meinem widerspenstigen Welpen ein Elektroschockhalsband einsetzen?

Nuria Menéndez de Llano: Nein. Das neue Gesetz verbietet endlich alle Hilfsmittel, die dem Tier in irgendeiner Weise Schaden zufügen.

Welche Tiere darf ich laut der neuen Gesetzgebung nicht mehr zu Hause halten?

Manuel Molina: Exotische Tiere oder invasive Arten, deren Haltung auch bisher schon gesetzlich verboten war. Was andere, neue Arten betrifft, muss man abwarten, was genau in den jeweiligen Bestimmungen stehen wird.

Kontakt mit dem Fachmann aufnehmen

Manuel Molina: Tel.: 971-91 99 77, molinasedlex.com

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