Nachdem die balearische Landesregierung im vergangen Jahr die Verdopplung der Touristensteuer auf Mallorca verkündet hatte, wurde die Erhöhung nun auch offiziell beschlossen, und zwar im Balearen-Haushalt für 2018, den das Balearen-Parlament im Dezember verabschiedet hat. Das Rechnen kann also beginnen: Wieviel kostet der Urlaub auf Mallorca in der Saison 2018?

Bereits seit Juli 2016 gilt auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln die "Ecotasa" - alternativ auch Übernachtungssteuer, Bettensteuer, Kurtaxe oder Tourismussteuer genannt. Ihr offizieller Name lautet "impuesto del turismo sostenible", also Steuer für nachhaltigen Tourismus. Die Touristensteuer müssen alle - oder zumindest fast alle - Urlauber pro Übernachtung entrichten. Mit den Einnahmen werden vor allem Umweltprojekte finanziert. Die wichtigsten Infos im Überblick:

Wie hoch ist die Gebühr?

Die Übernachtungssteuer fällt im neuen Jahr zwar doppelt so hoch aus wie in der Saison 2017. Doch der verdoppelte Tarif gilt nur für die Hauptsaison, also zwischen Mai und Oktober: In den Wintermonaten wird der ermäßigte Tarif beibehalten, der in Zukunft ein Viertel der Abgabe während der Hauptsaison ausmacht.

Unterschieden wird bei der Berechnung der fälligen Touristensteuer wie auch bisher nach der Art der Unterkunft: Während in Luxushotels 4 Euro Bettensteuer pro Person und Nacht fällig werden, ist es etwa in Wanderhütten nur 1 Euro pro Tag und Person (siehe Tabelle).

Ein Beispiel könnte so ausfallen: Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern unter 16 Jahren zahlt zwischen 56 und 84 Euro für eine Woche Mallorca in der Hauptsaison. Der tägliche Satz der Touristenabgabe entspricht damit laut balearischer Landesregierung zwischen 1,4 und 2,1 Prozent der durchschnittlichen Tagesausgaben.

Neben dem Rabatt für die Nebensaison (November bis einschließlich April) wird auch weiterhin ab der neunten Übernachtung in derselben Unterkunft ein Nachlass von 50 Prozent gewährt. Auf diese offiziell mitgeteilten Preise muss dann noch eine Mehrwertsteuer von zehn Prozent aufgeschlagen werden. Kinder bis einschließlich 15 Jahren bleiben weiterhin von der Abgabe befreit.

Müssen alle zahlen?

Kinder unter 16 Jahren, Reisende über staatliche Seniorenprogramme (Imserso) und Angehörige, die Krankenbesuche abstatten, sind von der Gebühr befreit.

Gilt die Abgabe nur auf Mallorca?

Nein, auch auf den anderen Baleareninseln Menorca, Ibiza und Formentera muss die Übernachtungssteuer gezahlt werden.

Was ist mit den Kreuzfahrtschiffen?

Neu ist, dass ab 2018 Kreuzfahrtpassagiere nicht mehr außen vor bleiben, wenn sie sich weniger als zwölf Stunden im Hafen aufhalten. In ihrem Fall werden 2 Euro pro Tag und Person berechnet (Nebensaison 0,50 Euro). Ausgenommen von der Abgabe sind lediglich Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen, die ihren Basis-Hafen in Palma de Mallorca haben.

Die internationale Branchenverband der Kreuzfahrt-Reedereien (CLIA) kritisierte diesen Schritt als Wettbewerbsnachteil der Balearen-Häfen im Vergleich zu anderen Mittelmeerländern. Katalonien und Balearen seien die einzigen europäischen Destinationen, in denen solch eine Abgabe erhoben werde.

Und die Ferienvermietung?

Theoretisch müssen alle Urlauber die Abgabe zahlen, auch wenn sie private Ferienwohnungen mieten. Allerdings sind viele dieser Ferienwohnungen offiziell nicht als solche angemeldet. Die Balearen-Regierung kontrolliert die schwarz angebotenen Ferienwohnungen jedoch immer strenger. (Hintergrund: Ferienvermietung auf Mallorca - Fragen und Antworten)

Wo zahlt man die Abgabe?

Urlauber zahlen bei Ankunft im Hotel an der Hotelrezeption. Die Reiseveranstalter weisen beim Buchen auf die Gebühr hin, bezahlt wird die aber erst im Hotel vor Ort.

Was passiert mit dem Geld?

Es wird vor allem für den Landwirtschafts-, Umwelt- und Denkmalschutz verwendet, aber auch Infrastruktur- und Innovationsprojekte sind förderungswürdig, die Entscheidung fällt einer Kommission mit Vertretern der Landesregierung, des Inselrats, der Gemeinden sowie weitererer Institutionen und Vereinigungen zu.

Die Projekte, in die die Einnahmen fließen, sind inzwischen zahlreich, auch wenn ihre Umsetzung erst nach und nach zu sehen sein wird. Mit den rund 65 Millionen Euro, die im Jahr 2017 in die Kasse der Landesregierung eingezahlt worden sind, sollen 62 Projekte umgesetzt werden. Beispiele sind der Kauf des Landguts Es Canons in der Gemeinde Artà, die Restaurierung des Templerkastells Torres del Temple in Palma de Mallorca oder die Einrichtung einer Herberge auf dem Landgut Galatzó in der Gemeinde Calvià.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Das balearische Tourismusministerium betreibt eine Website auf Spanisch, Katalanisch, Deutsch und Englisch, die über die „Steuer für nachhaltigen Tourismus" informiert (www.illessostenibles.travel) - dort soll in Zukunft auch ausführlich über die Projekte berichtet werden.

Was sagen die Hoteliers dazu?

Der mächtige Hoteliersverband FEHM hat sich von Anfang an vehement gegen das Projekt ausgesprochen, auch die beschlossene Verdopplung ist den Hoteliers sauer aufgestoßen. Gerade in einer Zeit, in der sich Konkurrenzdestinationen wieder erholten, sei die Verdopplung das falsche Signal, heißt es. Von einzelnen Hoteliers gab es aber auch verhaltene Zustimmung. Die Landesregierung rechnet offiziell nicht damit, dass wegen der Abgabe weniger Urlauber nach Mallorca kommen, und verweist auf die Bedeutung der finanzierten Projekte, die Einheimischen wie Urlaubern zugute kämen.

Gab es so etwas nicht schon mal?

Ja 2001 unter dem sogenannten Fortschrittspakt. Damals hieß das Projekt "ecotasa" (Spanisch) oder "ecotaxa" (Katalanisch), was auf Deutsch als "Ökosteuer" übersetzt wurde. Allerdings machten die Hoteliers enormen Druck. Nach dem Regierungswechsel im Jahr 2003 schafften die Konservativen die "ecotasa" gleich wieder ab. Die Volkspartei (PP) stimmte auch dieses Mal gegen das Projekt. Was also nach einem erneuten Regierungswechsel passieren wird, ist ungewiss.