Pünktlich zu den deutschen Sommerferien droht an den Flughäfen wieder Chaos auszubrechen. Einige Gewerkschaften haben bereits Warnstreiks angekündigt, an vielen Stellen wie dem Check-in fehlt Personal. Reisende müssen sich schon jetzt darauf einstellen, dass vor, während und nach dem Flug so manches schieflaufen könnte.

Für solche Fälle hat die Verbraucherzentrale NRW im vergangenen Corona-Sommer die App „Flugärger“ entwickelt, die Ansprüche gegenüber Airlines bei Verspätungen, Annullierungen, Flugverlegungen oder Überbuchungen berechnet. Auch können die mit dem Flugärger einhergehenden Ausgaben wie Verpflegungs- oder Unterbringungskosten geltend gemacht werden.

Rückerstattung auch bei Verspätung

Selbst im Fall eigener Stornierung von Flugtickets lohnt es sich, die Anwendung zu nutzen, da sich möglicherweise Rückerstattungen von Steuern und Gebühren ergeben. Mittlerweile hilft „Flugärger“ auch bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck: Es lassen sich Packlisten erstellen, Ausgaben dokumentieren und Belege anführen, auf deren Grundlage man seine Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft formulieren kann. Auf bis zu 600 Euro Rückerstattung können Reisende hoffen, unabhängig von den Kosten für die Flugtickets.

Die App dient nicht dem direkten Austausch mit der Airline, sondern erzeugt ein Anschreiben, welches dann per E-Mail oder Post versendet werden kann. Dabei werden die Ansprüche gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung geprüft und die Flugdaten auf Basis der Flugnummer und des Datums ergänzt. Auch kennt die App die genauen Adressen, an die solche Beschwerden gerichtet werden müssen.

Alle Dokumente aufbewahren

Im Anschreiben werden dann zwei Zahlungsfristen von jeweils einem Monat gesetzt. Lässt die Airline diese Fristen verstreichen oder verweigert die Zahlung, wird der Fall an eine Schlichtungsstelle weitergeleitet. Vorher muss der Airline aber mindestens zwei Monate Bearbeitungszeit eingeräumt werden. Reisegäste sollten alle Dokumente aufbewahren, die den Flug betreffen und Ausgaben belegen. Ebenso ratsam ist es, nach einem verspäteten Flug um eine schriftliche Bestätigung bei der Airline unter Angabe der Gründe zu bitten – denn sie sind letztlich entscheidend.

Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen weist in diesem Zusammenhang auf „außergewöhnliche Umstände“ wie Streik oder große Unwetter hin, bei denen die Airline nicht zahlen muss, jedoch zur genauen Belegung verpflichtet ist. So könne sich eine Airline aufgrund eines technischen Defekts oder eines Regenschauers nicht der Verantwortung entziehen. Für Verbraucher ist die App kostenlos, im Gegensatz zu kommerziellen Portalen, die Teile der geltend gemachten Ansprüche einbehalten. Nicht geeignet ist die App für Pauschalreisen. Denn hier gilt eine andere Rechtsgrundlage. Erstattungsansprüche müssen dann direkt an den Reiseveranstalter gerichtet werden.