Die Balearen-Regierung hat wie erwartet am Montag mit Unternehmensverbänden und Gewerkschaften beschlossen, die 3G-Regelung auch für Bars und Cafeterien mit einer Kapazität von mehr als 50 Personen auszuweiten. Das gab Regierungssprecher Iago Negueruela in einer Pressekonferenz am Montag (13.12.) bekannt.

Somit müssen, sobald die Maßnahme vom Obersten Gerichtshof der Balearen genehmigt wird, auch in Bars und Cafeterien Kunden ihren Covid-Pass vorzeigen, auf dem vermerkt ist, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Negueruela wies noch einmal eigens darauf hin, dass die Gastronomie-Betriebe auch verpflichtet sind, sich die Personalausweise der Gäste zeigen zu lassen. Viele Gastronomen weigern sich allerdings gegen diesen Schritt und kontrollieren lediglich die Covid-Zertifikate.

Ursprünglich war davon ausgegangen worden, dass Bars und Cafeterien ohnehin zu den Etablissements zählen, in denen die 3G-Regelung gilt, die seit dem 4. Dezember auf den Inseln eingeführt worden war. Doch nach einem Tag der Verwirrung, an dem zahlreiche Bars den Covid-Pass forderten, stellte die Regierung klar, dass das Vorzeigen des Zertifikats lediglich in Restaurants verpflichtend ist. Nun hat die Politik angesichts der immer weiter steigenden Infektionszahlen die Regelung ausgeweitet. Die 3G-Regelung auf den Balearen gilt zunächst mindestens bis 24. Januar 2022.

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Seit Montag (13.12.) gilt für Mallorca außerdem die Corona-Warnstufe 2 (vorher 1). Damit kommt die 3G-Regelung auf der größten Balearen-Insel nun auch in Hostels, Herbergen und Heimen zum Einsatz, in denen Menschen aus verschiedenen Haushalten in einem Schlafsaal zusammenkommen können. Menorca bleibt weiterhin in der Warnstufe 3, womit die 3G-Regelung dort auch für Kinos, Zirkuszelte, Fitnessstudios und Tanzschulen gilt. Ibiza und Formentera verbleiben bei der Warnstufe 1.

Negueruela gab eine weitere Änderung bekannt: Wie schon in den Pflegeeinrichtungen müssen jetzt auch ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen pro Woche drei negative Corona-Tests vorweisen. Zwei davon müssen PCR-Tests sein. Auch diese Auflage muss noch vom Obersten Gerichtshof der Balearen genehmigt werden. Neu eingestellte Mitarbeiter und Angestellte im Gesundheitswesen müssen fortan unabhängig von ihrem Impfstatus vor ihrem Arbeitsantritt einen negativen PCR-Test vorweisen