Deutschland will Marihuana legalisieren - so ist die Lage auf Mallorca

Cannabis-Clubs spielen in dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung eine zentrale Rolle. Auf der Insel gibt es sie schon jetzt

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Das deutsche Bundeskabinett hat am Mittwoch (16.8.) einen Entwurf für ein neues Cannabisgesetz beschlossen, mit dem das Kiffen in Deutschland legalisiert werden soll (s.u.). Eine zentrale Rolle spielen dabei "Anbauvereinigungen" oder Cannabis-Clubs, wie es sie in Spanien schon in einer rechtlichen Grauzone gibt. Wie ist die Lage auf Mallorca? Ein Überblick.

So ist die rechtliche Lage auf Mallorca

Das geltende Betäubungsmittelgesetz datiert aus dem Jahr 1967. In Spanien ist der Marihuana-Konsum erlaubt, wenn er in den eigenen vier Wänden geschieht. Der Besitz, Anbau, Kauf oder Verkauf von Cannabis ist jedoch verboten (die weit verbreitete Annahme, dass der Besitz von bis zu drei Pflanzen erlaubt ist, ist Quatsch).

Man darf also etwas rauchen, das man nicht besitzen darf. Eine rechtliche Grauzone. Strafrechtliche Konsequenzen drohen beim Besitz kleinerer Mengen Marihuana nicht, aber ein Bußgeld. Gleiches gilt für die Joints auf offener Straße, auch wenn sich viele Polizisten sicherlich die Mühe sparen, einen Strafzettel auszustellen. Die Strafen wurden 2015 mit der sogenannten "ley mordaza" – dem „Maulkorb-Gesetz“ – noch einmal angehoben. Bis zu 600 Euro kann das Kiffen im öffentlichen Raum kosten.

Den Mythos, dass der Anbau für den Eigenbedarf legal sei, haben einige Marihuana-Anhänger weiterentwickelt und Vereine gegründet. Der Trend startete in Barcelona, wo die Cannabis-Clubs eine Zeit lang sogar erlaubt waren, und hat sich bis auf die Insel ausgebreitet. Die Logik: Pro Mitglied dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Deswegen sind ganze Marihuana-Plantagen für den Verein legal – ein Irrtum. Immer wieder lässt die Polizei die Clubs auffliegen. Dennoch existieren immer noch einige davon auf Mallorca.

Eindeutig in der Illegalität sind indes die vielen professionell betriebenen Plantagen in Lagerhallen, verlassenen Gebäuden oder auf dem Land, die regelmäßig von der Polizei hochgenommen werden. Das Geschäft mit dem Marihuana ist auf dieser Ebene viele Millionen Euro wert und eindeutig kriminell.

Auch in Spanien wird regelmäßig über eine weitere Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums diskutiert.

Das steht im Entwurf zum Cannabisgesetz in Deutschland

Wie aus einer Pressemitteilung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hervorgeht, beinhaltet der Entwurf folgende Eckpunkte:

  • Erwachsenen ist der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften erlaubt.
  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist künftig straffrei.
  • Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen.
  • Konsumverbot von Cannabis in einer Schutzzone von 200 Metern Abstand zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten.
  • Nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis Konsumcannabis gemeinschaftlich unter aktiver Mitwirkung der Mitglieder anbauen und zum Eigenkonsum an Mitglieder weitergeben. Enge gesetzliche Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden.
  • Anbauvereinigungen dürfen max. 500 Mitglieder haben; Mitglieder müssen Erwachsen sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Einhaltung von strengen Mengen-, Qualitäts- sowie Kinder- und Jugendschutzvorgaben erforderlich, gesichert durch behördliche Kontrolle.
  • Begrenzung der Weitergabe von Konsumcannabis in Anbauvereinigungen: Weitergabe nur an Mitglieder, verbunden mit einer strikten Pflicht zur Überprüfung der Mitgliedschaft und des Alters – max. 25 Gramm pro Tag / 50 Gramm pro Monat.
  • Begrenzung der Weitergabe an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts auf 10 Prozent.
  • Weitergabe von Konsumcannabis in kontrollierter Qualität und nur in Reinform, d.h. Marihuana oder Haschisch.
  • In begrenztem Umfang zulässiger privater Eigenanbau mit Pflicht zum Schutz des privat angebauten Konsumcannabis vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritte.
  • Stärkung der Prävention: Präventionsmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie in den Anbauvereinigungen; Information und Beratung durch Präventionsbeauftragte mit nachgewiesenen Sachkenntnissen und Kooperation mit lokalen Suchtberatungsstellen.

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