Betrug bei Verkauf von Mallorca-Finca: Enkel von legendärem Bankier muss Millionen zurückzahlen

Manuel March verkaufte das historische Anwesen Son Galcerán gleich doppelt. Das Gericht gab den Klägern nun recht

Einer der Salons der Finca Son Galcerán in Valldemossa.

Einer der Salons der Finca Son Galcerán in Valldemossa. / DM

Redaktion MZ

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Der Enkel des legendären Mallorca-Bankiers Juan March ist des Betrugs bei einem Immobilienverkauf schuldig gesprochen worden. Das Gericht in Madrid sah es als erwiesen an, dass Manuel March eine Anzahlung für den Verkauf des historischen Anwesens Son Galcerán angenommen hatte, sich kurz darauf aber umentschied und die Finca an einen anderen Käufer veräußerte. Die Anzahlung in Höhe von 2,4 Millionen Euro behielt er. Das Gericht verpflichtete March nun, die Summe zurückzuzahlen, zusätzlich zu einer Entschädigung in Höhe von 300.000 Euro.

So lief der Deal ab

Geklagt hatte ein in Luxemburg angesiedelter Investmentfonds, der das Anwesen im Oktober 2021 über eine S.L. (spanisches Pedant zur GmbH) für 8,5 Millionen Euro erwerben wollte. Man wurde sich einig und überwies die Anzahlung. Der Notartermin war für den 2. Februar 2022 vorgesehen. Doch als der Tag der Vertragsunterzeichnung anstand, erschien March alleine vor dem Notar. Sein Ehemann Juan José Jara – der als Miteigentümer ebenfalls unterschreiben musste – blieb dem Termin fern. Er gab gesundheitliche Gründe an. Der Vertrag konnte so nicht abgeschlossen werden. Ein Ersatztermin wurde nie vereinbart. Stattdessen verkaufte der Bankiersenkel Son Galcerán an den Schweizer Investmentfonds Vagalam Sarl für 12 Millionen Euro.

Muss sich vor Gericht verantworten: Bankiers-Enkel Manuel March.

Musste sich vor Gericht verantworten: Bankiers-Enkel Manuel March. / DM

Das Urteil

Die Richterin erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass das Kaufinteresse der Luxemburger mehr als nachgewiesen sei. Es habe daher keinen Grund für March gegeben, den unterzeichneten Anzahlungsvertrag verfallen zu lassen. Dass Son Galcerán wenig später für einen deutlich höheren Betrag an eine dritte Partei verkauft wurde, belaste den Angeklagten ebenfalls sehr.

Besonders schwer wog auch die Aussage des Immobilienmaklers, der den ursprünglichen Deal einfädelte. Dieser erklärte, er habe Kenntnis darüber erlagt, dass das Anwesen auch nach der Unterzeichnung des Vertrags anderen Parteien gezeigt wurde. Gegen das Urteil kann vor dem Landgericht in Madrid Revision eingelegt werden.

Das Anwesen Son Galcerán hat eine lange Geschichte. Die Finca in der Gemeinde Valldemossa gehörte einst dem Erzherzog Ludwig Salvator, Kaiserin Sisi soll hier während eines Aufenthalts auf der Insel einige Tage verbracht haben. /pss

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