Volksmund oder registrierte Marke? Die Rechtslage im Dauerstreit um den Begriff "Ballermann" könnte eine Wendung nehmen. Fernab von der Playa de Palma auf Mallorca prüft ein Münchner Gericht, ob ein niedersächsisches Paar weiterhin Lizenzgebühren für die eingetragene Marke "Ballermann" einklagen darf, oder ob der Begriff inzwischen als gängiger Ausdruck der deutschen Sprache gilt.

Wie Norddeutsche Rundfunk (NDR) und andere deutsche Medien berichten, hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag (6.9.) die Entscheidung über einen entsprechenden Fall vorerst auf den 27. September vertag. "Das wollen wir uns nochmal durch den Kopf gehen lassen", sagte der Vorsitzende Richter.

Hintergrund ist der Umstand, dass Annette und André Engelhardt vor mehr als 20 Jahren den Begriff "Ballermann" in vielen Branchen als Marke eintragen ließen: von der elektrischen Christbaumbeleuchtung über den Betrieb einer Diskothek bis zur Musikdarbietung. Wer seither in Deutschland eine "Ballermann-Party" vermarktet, muss Lizenzgebühren zahlen oder wird verklagt. Rund 400 Prozesse will das Paar seither gewonnen haben. Sogar die Macher des Films "Ballermann 6" mit Tom Gerhardt mussten blechen.

Das könnte jetzt ein Ende haben. Eine Diskotheken-Betreiberin in Cham will sich die Gängelei aus dem hohen Norden nicht gefallen lassen.Die Pauschale von 750 Euro plus 1,50 Euro pro Partybesucher will die Unternehmerin nicht zahlen. Das Gericht prüft jetzt, ob die bisherige Rechtsprechung noch aktuell sei. Schließlich stehe der Begriff inzwischen im Duden.

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