Die Medien auf Mallorca wehren sich gegen den Angriff auf die Pressefreiheit durch die Justiz. Der Verlag des "Diario de Mallorca" und "Mallorca Zeitung" sowie die Agentur Europa Press reichten am Donnerstag (13.12.) Klage gegen den Übergriff durch die Polizei am Dienstag (11.12.) ein. Der Ermittlungsrichter im Fall Cursach hatte angeordnet, Mobiltelefone und Computer von Redakteuren zu beschlagnahmen, um herauszufinden, wer Dokumente aus der Ermittlungsakte der Presse zugespielt hatte.

Hintergrund: Unerlaubter Tiefschlag gegen die Pressefreiheit

Rechtsbeugung und Verstoß gegen Quellenschutz

In der Zivilklage wird Florit Rechtsbeugung, Hausfriedensbruch sowie Verstoß gegen das journalistische Berufsgeheimnis vorgeworfen. Die Kläger fordern die sofortige Rückgabe des beschlagnahmten Materials sowie die Löschung aller möglichen Kopien von Computerfestplatten oder Computerspeichern.

Die Klage verweist zudem darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach das Grundrecht auf Quellenschutz von Journalisten bestätigt hat. Das Recht von Journalisten, die Identität ihrer Informanten geheimzuhalten, gilt als Grundpfeiler der Pressefreiheit.

Handys monatelang überwacht

Wie am Donnerstag bekannt wurde, hatte das Gericht bereits Wochen oder sogar Monate vor der Beschlagnahmung der Mobiltelefone die eingehenden und ausgehenden Anrufe der Journalisten überwacht. Die Gespräche wurden wohl nicht abgehört, wohl aber registriert, mit welchen Personen die Journalisten Gespräche führten.

Solidarität und Demonstration

Der Fall löste unterdessen eine Welle der Solidarität aus. Über 100 Personen, in der Mehrzahl Journalisten, demonstrierten am Donnerstagabend auf dem Rathausplatz in Palma gegen die Übergriffe und für den Erhalt der Pressefreiheit.

Journalisten sowie andere Berufsgruppen und Privatpersonen posteten in den sozialen Netzwerken Fotos, auf denen sie sich den Mund zuhalten oder sich das Handy vor den Mund halten. Auf diese Weise protestieren sie dagegen, dass die Medien durch Beschlagnahmung ihrer Arbeitsmaterialien und Aufdecken ihrer Quellen zum Schweigen gebracht werden. Die Kampagne trägt den Hashtag #ElSecretoNoSeToca (etwa: Hände weg vom Quellenschutz).

Ein übler Verdacht

Erstmals wurden am Donnerstag auch Spekulationen darüber laut, welche Hintergründe der Verstoß gegen den verfassungsmäßig garantierten Quellenschutz der Journalisten haben könnte. Das Online-Portal "Público" veröffentlichte einen Bericht, in dem es sich auf anonyme Quellen bei der Polizei berief. Demnach ginge es darum, dem unbequemen Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán die Ermittlungen für den Fall Cursach zu entziehen.

Am Ende könnten die Untersuchungen in dem riesigen und seit Jahre andauernden Korruptionsfall so weit zurückgeworfen werden, dass der Fall im Sande verlaufe, befürchtet "Público".

Der Fall Cursach

Dass der sich nun anbahnende Rechtsstreit zwischen Medien und Staatsanwaltschaft mit Sicherheit hohe Wellen schlagen wird, liegt auch an der Brisanz des untersuchten Falls Cursach. Der Magnat des Nachtlebens an der Playa de Palma, Bartolomé Cursach, ist angeklagt, weil er im großen Stil und möglicherweise über Jahrzehnte hochrangige Polizisten, Politiker und Beamte bestochen haben soll. Der Besitzer von Großdiscotheken wie Megapark, Tito's, Pachá oder BCM soll sich auf diese Weise eine Art Monopolstellung im Vergnügungsgewerbe der Insel ergaunert haben.

Hintergrund: alle Artikel zum Fall Cursach

Als Cursach schließlich im Frühjahr 2017 in Untersuchungshaft landete, spielte die MZ-Schwesterzeitung „Diario de Mallorca" eine entscheidende Rolle bei der Berichterstattung über die Details des Korruptionsskandals. Immer wieder veröffentlichte die Zeitung Informationen aus den monatelang unter Verschluss gehaltenen Ermittlungsakten. Damit trug die Zeitung auch dazu bei, dass der Fall in der Öffentlichkeit diskutiert wurde und trotz des Drucks der mächtigen Verteidiger des Magnaten nicht eingestellt wurde. Im Juli veröffentlichte der „Diario" Details aus einem Bericht der Nationalpolizei über mutmaßliche Steuerhinterziehung des Discotheken-Konzerns. Polizei-Informationen zufolge sei ein großer Teil der Einnahmen aus dem Megapark und anderen Discotheken dem Fiskus verheimlicht worden.Das Gericht forderte aufgrund des Berichts ein Gutachten bei der Steuerbehörde an. Diese kam allerdings zu dem Schluss, dass es keine Hinweise für eine strafrechtlich relevante Steuerhinterziehung gebe. Stattdessen sucht die Staatsanwaltschaft nun anscheinend nach den Personen, die regelmäßig geheime Informationen an die Presse geben