Ein Urteil von Spaniens Obersten Gerichtshofs zur Ferienvermietung auf den Kanaren sorgt auch auf Mallorca und den Nachbarinseln auf Mallorca. Die Regionalregierung auf den Kanarischen Inseln hatte - ähnlich wie die Balearen-Regierung - die Vermietung von Ferienwohnungen in touristischen Gebieten weitgehend verboten. In erster Instanz hatte das Oberlandesgericht der Kanaren hatte diese Regelung bereits für illegal erklärt, da sie gegen das Wettbewerbsrecht verstoße. Die Richter des Obersten Gerichtshofs in Madrid bestätigten dieses Urteil.

Auf auf den Balearen-Inseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera gilt eine Regelung, die in der Praxis an vielen Orten die Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern verbietet. Und auch hier muss die Justiz über die Rechtmäßigkeit des Verbots entscheiden. Die Balearen-Regierung vertraut jedoch darauf, dass die Norm besser begründet sei und von den Richtern deshalb nicht gekippt werden könne. Sowohl die Landesregierung als auch der Verband der Ferienvermieter kündigten an, das Urteil genau analysieren zu wollen, um die entsprechenden Schlussfolgerungen für die Balearen ziehen zu können.

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Vereinfacht gesagt, gilt auf den Kanaren ein generelles Verbot der Ferienvermietung in touristischen Gebieten. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass damit Hoteliers bevorzugt werden, denen ein Monopol des Geschäfts mit den Touristen zugesichert werde. Auf Mallorca und den Nachbarinseln sind die Kommunen aufgerufen zu entscheiden, wo sie die Ferienvermietung zulassen oder verbieten. Dabei sollen sowohl Umweltaspekte als auch Kriterien der Überfüllung mit einbezogen werden. Bis die Kommunen diese Entscheidung treffen, gilt eine vom Inselrat Mallorca provisorisch entschiedene Zonenregelung. In der Praxis führt aber auch diese Norm zum Verbot der Ferienvermietung in vielen touristischen Gegenden der Insel. /tg