Warum man auf Mallorca nicht vor der eigenen Ausfahrt parken darf

Die Stadt Inca hatte über Sonderparkzonen debattiert, die Pläne aber schnell verworfen

In INca müssen die Ein- und Ausfahrten auf jeden Fall frei bleiben.

In INca müssen die Ein- und Ausfahrten auf jeden Fall frei bleiben. / Frau

Die Parkplatzsituation ist fast überall auf Mallorca ziemlich kritisch. Im Rathaus von Inca hatte man deswegen überlegt, ob man nicht die zahlreichen Ausfahrten, an denen Parkverbotsschilder ("vado") angebracht sind, als Parkplätze für die Anwohner nutzen könnte. Nach einer Studie der Gesetzestexte verwarf die Stadtverwaltung die Pläne aber schnell wieder.

Konkret ging es darum, ob der Besitzer der anliegenden Garage mit einem Zweitauto vor der Ausfahrt parken oder dies einem Bekannten erlauben darf. Die Gemeinde Santa Margalida hatte das zuerst mit einer Sonderregel ermöglicht. Die Gemeinden Marratxí, Sóller, Santanyí und Andratx wollten nachziehen.

Parken vor der Ausfahrt bringt ein Knöllchen mit sich

Allerdings ist die Angelegenheit verzwickt. Denn die Ausfahrten sind nicht auf regionaler Ebene, sondern in der spanienweiten Gesetzgebung geregelt. In der Ley de Tráfico steht ausdrücklich, dass Parken vor einer Ein- und Ausfahrt einen Verkehrsverstoß darstellt, der mit einem Bußgeld geahndet wird.

"Bei diesem Verbot gibt es keine Ausnahmen, noch lässt es Spielraum für Änderungen durch die Rathäuser", heißt es in einem Bericht der Stadt Inca.

Das von den kommunen ausgestellte Parkverbotsschild, das vor Ein- und Ausfahrten angebracht wird, beinhalte die Pflicht, den Gehweg sowie die Straße direkt davor freizuhalten. "Es gewährt aber kein Sonderparkrecht", so der Bericht. Denn das Parken vor der Einfahrt würde selbige schließlich versperren. Eine Ausnahme auf kommunaler Ebene sei nicht möglich, da esnicht mit der spanischen Gesetzgebung vereinbar ist. Zumal im Sinne der Öffentlichkeit dann auch andere Autos dort parken dürfen müssten. Zumindest "müssten alle Anwohner des Hauses, in dem sich die Ein- und Ausfahrt befindet, dort ihr Auto abstellen dürfen", so der Bericht. Das wiederum dürfte dem Garagenbesitzer nicht schmecken, wenn er morgens zur Arbeit fahren will und der Nachbar die Ausfahrt blockiert. Der Bericht schließt damit, dass nur Menschen mit Behinderungen sowie Lieferwagen ein Sonderparkrecht haben.

Kontrolliert das jemand?

Wo kein Kläger, da kein Richter? So einfach ist es vermutlich nicht. Sicherlich wird nun nicht jedes Auto, das vor der eigenen Einfahrt steht, ein Knöllchen bekommen. Doch ein neidischer Nachbar, der Runden auf der Suche nach dem Parkplatz drehen muss, könnte das Ordnungsamt rufen. In den ORA-Zonen, in denen ein Parkticket gelöst werden muss und Kontrolleure unterwegs sind, ist ein Bußgeld wahrscheinlich.

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