Gefängnisstrafe für Deutsche, die nach einem Unfall auf Mallorca Fahrerflucht beging

Der Unfall hatte sich im April 2021 ereignet, als die Fahrerin ein Stopp-Schild ignorierte. Dem Unfallopfer musste ein Fuß amputiert werden

Mit diesem Foto fahndete die Polizei nach dem Unfallauto.

Mit diesem Foto fahndete die Polizei nach dem Unfallauto. / DM

Marcos Ollés

Marcos Ollés

Ein Gericht auf Mallorca hat eine Deutsche verurteilt, die einen Motorradfahrer im April 2021 bei einem Unfall schwer verletzt hatte und danach geflüchtet war. Zusätzlich zur Gefängnisstrafe von zwei Jahren muss die Frau das Opfer auch mit 60.000 Euro entschädigen.

Der Unfall ereignete sich am 6. April 2021 gegen 17.30 Uhr. Die damals rund 50 Jahre alte Frau fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit in einem Range Rover den Camí de Ca Na Gabriela entlang. An der Ecke zur Carretera Militar ignorierte sie ein Stopp-Schild. In dem Moment prallte sie gegen den Motorradfahrer.

Fahrerin kehrte zum Unfallort zurück

Sie hielt trotz der Schwere des Zusammenpralls nicht an und fuhr weiter. Augenzeugen riefen währenddessen die Rettungskräfte. Wenige Minuten später kehrte die Unfallfahrerin um und fuhr zur Unfallstelle zurück. Aber auch dieses Mal hielt sie nicht an.

Der Motorradfahrer wurde in ein Krankenhaus gebracht. Dort mussten die Ärzte einen Fuß amputieren. Der Verlust des Körperteils führte dazu, dass der Mann in der Folge psychologisch betreut werden musste.

Polizei bat Bevölkerung um Mithilfe

Es folgte eine tagelange Suche. Die Ortspolizei Palma leitete eine Fahndung ein und bat die Bevölkerung um Mithilfe. Zunächst wurden Fahrzeuge überprüft, die auf die Beschreibung zutrafen und in Palma gemeldet ware, ohne Erfolg. Anschließend weitete man die Suche auf weitere Fahrzeuge des Typs in den übrigen Orten der Insel aus.

Sechs Tage nach dem Unfall stellte sich die Täterin in Begleitung ihres Anwalts der Polizei. Gegenüber den Beamten sagte sie damals aus, sie sei in Panik geraten und deswegen geflohen. Die Frau kam unter Auflagen auf freien Fuß, musste sich aber regelmäßig bei der Polizei melden.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre und drei Monate Gefängnis für die Fahrerin gefordert. Vor Gericht erlangte die Verteidigung aber einen Vergleich, der schließlich zu der Verurteilung führte. Ob die Frau tatsächlich ins Gefängnis kommt, ist unklar. Wenn keine Vorstrafen vorliegen, werden Haftstrafen von bis zu zwei Jahren in Spanien zur Bewährung ausgesetzt. /pss