Seltene Höchststrafe: Gericht entscheidet auf lebenslänglich für Kindsmörderin von Mallorca

Die 31-Jährige verprügelte auf dem Festland über Monate hinweg gemeinsam mit ihrem Ex-Partner ihre zweijährige Tochter

Die verurteilte Mallorquinerin und ihr Ex-Partner vor Gericht.

Die verurteilte Mallorquinerin und ihr Ex-Partner vor Gericht. / Vornicu

Ein Gericht in Zaragoza hat eine junge Mallorquinerin und ihren Ex-Partner wegen des Mordes an ihrer zweijährigen Tochter zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Dabei handelt es sich um die Höchststrafe in Spanien, die nur selten verhängt wird.

Die 31-Jährige lebte bis 2016 auf der Insel. Bereits im Dezember 2011 bekam sie ihr erstes Kind. Das Jugendamt schaltete sich wenig später ein, da es das Mädchen einer Gefahr ausgesetzt sah und entzog das Sorgerecht. Nach einer Zeit im Waisenheim kam das Kind bei Adoptiveltern unter.

Kind zu Tode geprügelt

Die Mallorquinerin zog anschließend zuerst nach Girona und später nach Zaragoza. Sie bekam drei weitere Kinder und erneut Schwierigkeiten mit dem Jugendamt. Zu den Schlägen, die jetzt in der Verurteilung mündeten, kam es im Januar 2021 in Zaragoza. Die Frau und ihr damaliger Partner prügelten so heftig auf die Zweijährige ein, dass deren Zwölffingerdarm riss und sich das Bauchfell entzündete.

Obwohl sich der Zustand des Kindes schnell verschlechterte, warteten die Eltern zwei Tage, ehe sie einen Arzt aufsuchten. Der konnte letztlich nur noch den Tod des Mädchens feststellen.

Über Monate geschlagen und Drogen gegeben

Die Autopsie ergab, dass das kurze Leben der Tochter die Hölle gewesen sein muss. Die Eltern verprügelten das Kind über Monate. Die Forensiker fanden 73 kürzlich zugefügte Verletzungen und 28 alte Wunden. Im Körper des Mädchens befanden sich zudem Spuren verschiedener Drogen. Auf den Handys der Eltern entdeckten die Ermittler zahlreiche Nachrichten, in denen sie über ihre Gräueltaten und Bestrafungen für das Kind sprachen.

Bei dem Ex-Partner handelte es sich nicht um den leiblichen Vater. Die beiden Verurteilten schoben sich vor Gericht die Schuld zu. Sie behauptete, täglich früh am Morgen das Haus verlassen zu haben und den Kindern nur das Abendessen zubereitet zu haben. Sie sei nie im Haus gewesen, als der Partner zuschlug, sagte die Frau. Er gab an, dass es die Mutter war, die die Tochter verprügelte. Er habe sie nicht angezeigt, da sie ihm mit einer Anzeige wegen geschlechtsspezifischer Gewalt drohte.

Höchststrafe sonst für Mord am König vorgesehen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide die Absicht hatten, das Kind umzubringen. Die lebenslängliche Haftstrafe sieht eine Haftprüfung nach 25 Jahren vor, um über eine mögliche Freilassung zu entscheiden. Fällt diese negativ aus, ist die Haft wortwörtlich bis zum Tod.

Es ist spanienweit die 42. und 43. Verurteilung dieser Art. Am Mittwoch (24.1.) hat die Staatsanwaltschaft auf Mallorca auch erstmals auf der Insel die Höchststrafe für einen Mann gefordert, der 2021 in Sa Pobla seine schwangere Frau und seinen siebenjährigen Sohn ermordete.

Neben den Mord an Minderjährigen ist die lebenslängliche Haft nur in Ausnahmefällen wie dem Mord am spanischen König vorgesehen.

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