Tauchlehrer freigesprochen, der wegen möglicher Vergewaltigung einer deutschen Mallorca-Urlauberin vor Gericht stand

Es mangelte an Beweisen und die Aussage der Deutschen sei widersprüchlich gewesen

Der angeklagte Tauchlehrer vor Gericht in Palma.

Der angeklagte Tauchlehrer vor Gericht in Palma. / M.O.I.

Marcos Ollés

Marcos Ollés

Ein Gericht hat am Mittwoch (6.3.) einen Tauchlehrer freigesprochen, der beschuldigt wurde, eine deutsche Mallorca-Urlauberin vergewaltigt zu haben. Der Richter sah die Beweislage gegen den Mallorquiner als zu dünn an und bemängelte, dass die Aussage der Deutschen widersprüchlich sei.

Der Vorfall ereignete sich bereits im Juli 2020. Die Deutsche buchte mit ihrem Vater und ihrer Schwester einen Tauchkurs bei einem Anbieter in Santanyí. Sie fuhren mit dem Boot nach Cabrera, wo sie ankerten. Nach einem ersten Tauchgang habe sich die damals 18-Jährige unwohl gefühlt und sei mit dem 40-jährigen Tauchlehrer an Deck geblieben, als ihr Vater und ihre Schwester ein zweites Mal abtauchten.

Die Aussage der deutschen Mallorca-Urlauberin

Nach Aussage der Deutschen habe der Mallorquiner ihren Nacken geküsst, ohne dass sie vorher ein Wort gewechselt hätten. Seinen Versuch, sie auf den Mund zu küssen, habe sie abwehren können. Insgesamt siebenmal habe sie ihn deutlich zurückgewiesen. Sie sei sogar ans andere Ende des Bootes gegangen. Dennoch habe der Tauchlehrer ihr den Neoprenanzug abgestreift und sie vergewaltigt. Der Vorfall habe die Depressionen, an der sie litt, verschlimmert.

Das Gericht zweifle zwar nicht an der Aussage der Deutschen, fand aber Widersprüche. Welche genau, blieb unklar. Dass die junge Frau durch den Altersunterschied, die Abgeschiedenheit auf dem Boot und das Fehlen von Mitmenschen in der Nähe eingeschüchtert war, berücksichtigte das Gericht nicht.

Die Aussage des Tauchlehrers

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich zehn Jahre Haft für den Tauchlehrer gefordert. Die Deutsche kann Berufung gegen das Urteil einlegen. Der Mallorquiner hatte während des Prozesses behauptet, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Er habe danach mit der jungen Frau gar noch die Handynummern ausgetauscht und sei mit ihrer Familie ein Bier trinken gewesen.