Auswandern nach Mallorca: Warum die Meldung im Rathaus erneuert werden muss

EU-Ausländer werden regelmäßig vom Rathaus zur Bestätigung ihres Eintrags im Empadronamiento aufgefordert

Auswandern nach Mallorca.

Auswandern nach Mallorca. / Nele Bendgens

Frank Feldmeier

Frank Feldmeier

Nicht nur die deutsche Rentenversicherung verlangt von den Mallorca-Auswanderern einen Nachweis, dass sie weiterhin wohlauf sind, und zwar in Form einer sogenannten Lebensbestätigung. Auch die spanischen Behörden melden ab und an Zweifel am Status ausländischer Residenten an. Per Brief werden EU-Ausländer regelmäßig aufgefordert, sich persönlich bei der Gemeinde zu melden und auszuweisen.

„Wenn Sie der Erklärung nicht nachkommen sollten, wird von Amts wegen das entsprechende Verfahren zur Abmeldung eingeleitet“, heißt es in den Schreiben, die die Rathäuser verschicken. In der Regel erstmals fünf Jahre nach Anmeldung bei der Gemeinde muss mit der Einladung ins Rathaus gerechnet werden.

Vorschrift seit 2008

Die Gemeindeverwaltungen setzen damit eine Vorschrift des Consejo de Empadronamiento um, eines Gremiums der spanischen Statistikbehörde (INE), in dem Vertreter von Zentralverwaltung und Kommunalbehörden vertreten sind. Die Vorschrift wurde 2008 erlassen, nachdem sich im Melderegister reihenweise Karteileichen infolge von Wohnsitzwechseln oder Todesfällen angesammelt hatten – viele ausländische Residenten melden sich offenbar nicht wieder ab, wenn sie nach einigen Jahren auf der Insel in ihre Heimat zurückkehren. Hintergrund: Im Gegensatz zu anderen Ausländern müssen EU-Bürger ihre Aufenthaltsgenehmigung in Spanien ohnehin nicht alle zwei Jahre erneuern.

Knick in der Statistikkurve

Die Vorschrift von 2008 hatte mit etwas Verspätung einen Knick in der Statistikkurve zur Folge: Ab 2012 nahm die Zahl der damals theoretisch rund 35.000 Balearen-Deutschen drastisch ab. Die Bereinigung der Zahlen wurde damals von einigen Medien fälschlicherweise als Trendwende hinsichtlich der Popularität Mallorcas als Wohnsitz interpretiert, zumal auch die spanischen Steuergesetze für manche Landsleute kein Anreiz zur ordnungsgemäßen Anmeldung sind. Heute dümpelt die Zahl der Balearen-Deutschen weiter unter der Marke von 20.000, womit die Statistik nach wie vor kein realistisches Bild von der ausländischen Community auf den Inseln abgibt, aber immerhin nicht mehr im Verdacht steht, aufgebläht zu sein.

Vor allem im Südwesten von Mallorca, hier Santa Ponça, kaufen Nicht-Residenten gern.

Besonders im Südwesten leben viele Deutsche. / Ismael Velázquez

Nötige Unterlagen

Die Gemeinden gehen bei der Bestätigung auf Nummer sicher – weder zwischenzeitliche Behördengänge etwa zur Beantragung des Residentenrabatts, noch die Zahlung der kommunalen Abgaben gelten als ausreichender Nachweis. „Es könnte ja auch Ihr Zweitwohnsitz sein, für den Sie Steuern zahlen“, gibt eine Angestellte im Rathaus von Marratxí zu bedenken, die sich für die Bestätigung der Registrierung im Empadronamiento – neben der Unterschrift eines Formulars – sowohl Personalausweis als auch NIE zeigen lässt. Wer nicht als Eigentümer der Wohnung firmiert, muss im Rathaus zudem seinen Mietvertrag sowie einen aktuellen Nachweis über die Mietzahlungen bereithalten, wie aus einem Brief der Gemeinde Llucmajor an eine deutsche Residentin hervorgeht.

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