Neues Tierschutzgesetz: Welche Haustiere auf Mallorca nun erlaubt und welche verboten sind

Das neue Gesetz tritt am Freitag (29.9.) in Kraft. Die Balearen-Regierung klärt die wichtigsten Fragen

Frettchen sind als Haustiere ausdrücklich erlaubt.

Frettchen sind als Haustiere ausdrücklich erlaubt. / dpa

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Das neue Tierschutzgesetz tritt am Freitag (29.9.) in Kraft. Da es rund um das vor sechs Monaten veröffentlichte Dekret noch zahlreiche Fragezeichen gab, hat die Balearen-Regierung nun einen Frage-Antwort-Katalog erstellt. Hier die wichtigsten Punkte:

Welche Tiere zählen künftig als Haustier?

  • Hunde, Katzen und Frettchen
  • die Haustiere, die auf einer zukünftig von der Regierung erstellten Liste erscheinen (die Liste soll im März 2028 erscheinen)
  • Nutztiere, welche die Bauern behalten, auch wenn sie keinen Nutzen mehr haben
  • Raubvögel, die nicht zur Falknerei zählen und keine einheimischen Arten sind
  • Aquariumbewohner, die nicht zu den exotischen, invasiven oder schützenswerten Arten zählen
  • wilde Tiere, die in einer gesonderten Liste, die noch erstellt werden muss, aufgeführt werden (die Liste soll im September 2025 erscheinen)

Welche Tiere sind ausdrücklich verboten?

  • Gliederfüßer, Fische und Amphibien, deren Biss oder Gift eine große Gefahr für Mensch und Tier darstellt
  • giftige Reptilien und generell alle Reptilien, die im ausgewachsenen Zustand mehr als zwei Kilogramm auf die Waage bringen
  • alle Primaten
  • wilde Säugetiere, die mehr als fünf Kilogramm im ausgewachsenen Zustand wiegen
  • alle Tiere, die im Katalog der invasiven Arten oder bedrohten Arten auftauchen

Und wenn ich ein verbotenes Tier daheim habe?

Wer das Tier schon vor Inkrafttreten des Gesetzes besessen hat und das nachweisen kann, darf es mit einem Ausnahmeantrag behalten. Dafür muss eine artgerechte Haltung nachgewiesen werden.

Ein Hund tollt am Hundestrand Son Bauló in Can Picafort herum.

Ein Hund tollt am Hundestrand Son Bauló in Can Picafort herum. / Nele Bendgens

Darf mein Haustier Nachwuchs haben?

Ungeplant auf keinen Fall. Kommerzielle Züchter brauchen eine Genehmigung. Privatpersonen, die sich zum Beispiel Hunde- oder Katzennachwuchs wünschen, müssen sich ebenfalls bei den Behörden anmelden.

Darf ich meine Katze aus dem Haus lassen?

Nein! Es ist verboten, dass die Haustiere ohne Aufsicht in der Öffentlichkeit herumlaufen. Das Gleiche gilt für Hunde.

Katzen fühlen sich auf dem Land sicher wohler als in einer kleinen Stadtwohnung in Palma.

Katzen fühlen sich auf dem Land sicher wohler als in einer kleinen Stadtwohnung in Palma. / Nele Bendgens

Was ist mit dem Infokurs für Hundehalter?

Dieser ist kostenlos und obligatorisch. Weiterhin ist aber unklar, wie dieser aussehen soll und wer ihn anbietet. Bis diese Punkte nicht geklärt sind, entfällt die Pflicht. Übrigens müssen alle Haustierhalter einen Kurs belegen, nicht nur Hundehalter.

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