Sóller setzt dem Verbrennen von Gartenabfällen auf Mallorca Grenzen

Immer wieder kommt es zu dichten Rauchschwaden in den Straßen der Tramuntana-Gemeinde – dies sorgte zuletzt vermehrt für Beschwerden

Rauchschwaden ziehen durch die Straßen von Sóller

Rauchschwaden ziehen durch die Straßen von Sóller / Joan Mora

Die Gemeinde Sóller will dem frühmorgendlichen Verbrennen von Gartenabfällen Grenzen setzen. Denn allzu häufig kommt es nach Ansicht der Gemeindeverwaltung zu Rauchschwaden in den Straßen des Ortes, die fast wie Nebelbänke wirken. Dies hatte in den vergangenen Wochen immer wieder für Beschwerden von Bürgern gesorgt.

Der für Umwelt zuständige Gemeinderat Juan Antonio Lorente erklärte, man werde zunächst ein Dekret verabschieden, dass das Verbrennen von Gartenabfällen erst ab 11 Uhr empfiehlt. Zu dieser Zeit ist die in den Wintermonaten häufig vorkommende thermische Inversion vorbei. Der Rauch entweicht dadurch schneller in die Atmosphäre. Anschließend an das Dekret will Lorente eine neue Verordnung ausarbeiten, die die Uhrzeiten für das Verbrennen von Gartenabfällen regelt.

Alles andere als gut für die Luftqualität

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist auf Mallorca zwischen Oktober und April gestattet und sorgt immer wieder für Auseinandersetzungen. Während viele Landwirte, vor allem jene mit familiären Betrieben, es als einfachste Art betrachten, sich des Laubs und anderer organischer Abfälle zu entledigen, empfinden andere die dichten Rauchschwaden als extrem belästigend. Umweltschützer kritisieren zudem, dass die Praxis alles andere als gut für die Luftqualität ist. Viel sinnvoller sei es, die organischen Abfälle zu zerkleinern und auf dem Boden zu verteilen.

Verbot wurde zurückgenommen

Im Jahr 2022 war die Praxis einige Monate lang verboten, das spanische Parlament zog ein entsprechendes Gesetz aber zurück. Auf Mallorca wurde es in den wenigen Monaten, in denen das Gesetz in Kraft war, aber eher locker gehandhabt. Die aktuell gültige Regelung trat am 2. Januar 2023 in Kraft und sieht vor, dass landwirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen, die weniger als 50 Mitarbeiter und weniger als zehn Millionen Euro Umsatz im Jahr haben, ohne Probleme Abfälle verbrennen dürfen. Auf Mallorca sind dies praktisch alle. Auch darf nicht in weniger als 500 Metern Abstand zu Waldgebieten verbrannt werden. /pss