Wer von Mallorca nach Deutschland reist, der muss - solange die Balearen weiter von der Bundesrepublik als "Risikogebiet" eingestuft werden - bei seiner Rückkehr eine sogenannte "Aussteigekarte" ausfüllen. Diese soll es den deutschen Behörden erleichtern, mögliche Infektionsketten schneller zurückzuverfolgen und zu überprüfen, dass sich der Rückkehrer an die verhängten Auflagen für Reisende aus Risikogebieten hält. Um Falschangaben beim Ausfüllen des Formulars entgegenzuwirken, soll nun die Bundespolizei eingesetzt werden.

Wie die Nachrichtenagentur dpa am Montag (21.9.) berichtet, sollen die Beamten noch vor Monatsende damit beginnen, die Aussteigekarten mit den Pässen der Einreisenden abzugleichen und dann an das zuständige Gesundheitsamt weiterzuleiten. Bisher hatten das die Mitarbeiter der Fluggesellschaften und Busunternehmen übernommen. Angaben des Bundesinnenministeriums zufolge sei es in den vergangenen Wochen mehrmals dazu gekommen, dass die Aussteigekarte falsch oder lückenhaft ausgefüllt worden sei.

Dabei wird auf dem Dokument selbst vor Falschangaben gewarnt. Wie auf einem Musterformular auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts zu lesen ist, können falsche Angaben als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße verfolgt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei Minderjährigen oder Betreuten eine sorgeberechtigte oder betreuende Person verpflichtet ist, das Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Auf der Aussteigekarte müssen die Reisenden neben ihren Kontaktdaten auch Angaben über das Beförderungsunternehmen machen, mit dem sie die Reise angetreten haben, und Aussagen darüber machen, ob sie Symptome wie Fieber, Husten oder Atemnot aufweisen.

Hintergrund: Kritik auf Mallorca an geplanten Regelungen für Reiserückkehrer

Seit der Erklärung der Balearen zum Risikogebiet und der offiziellen Reisewarnung durch das Auswärtige Amt Mitte August müssen sich Mallorca-Besucher nach ihrer Rückkehr nach Deutschland unverzüglich in Quarantäne begeben. Aufgehoben werden kann diese durch die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses im zuständigen Gesundheitsamt. Dabei darf der Test nicht länger als 48 Stunden vor der Einreise gemacht worden sein, möglich ist dies sowohl am Urlaubsende auf Mallorca (kostenpflichtig) oder direkt nach der Einreise in Deutschland (kostenlos).

Ab dem 1. Oktober plant die Bundesregierung neue Regelungen. Dann ist für jeden Rückkehrer aus Risikogebieten eine häusliche Quarantäne von 14 Tagen verpflichtend. Wer diese verkürzen will, darf frühestens fünf Tage nach seiner Rückkehr einen Test beantragen, dessen Negativ-Ergebnis es abzuwarten und ebenfalls beim Gesundheitsamt einzureichen gilt. Wochenend- oder Kurztripps nach Deutschland sind für Inselresidenten ab Oktober also bis auf Weiteres kompliziert.Wer fliegt, muss mindestens sechs bis sieben Tage Aufenthalt in Deutschland einplanen, bevor er zurück- oder herumreisen darf. /somo