Der Flug ist gebucht, die Koffer sind gepackt, das Taxi schafft es pünktlich zum Flughafen, doch da ist noch eine Hürde für Urlauber auf ihrem Weg in die Ferne - das Boarding. Es gibt durchaus Gründe, warum Flugreisenden der Zutritt zum Urlaubsflieger verwehrt werden kann. Wir haben einige Fallen beim Boarding zusammengestellt, die Sie vielleicht noch gar nicht kennen:

  • Wenn die Kleidung anstößig ist: Wer in den Augen mancher Airlines zu knapp bekleidet in ein Flugzeug steigen möchte, könnte eine böse Überraschung erleben. Durchsichtige Tops, enge Leggings oder, im Falle einer saudischen Airline, eine kurze Hose wurden in der Vergangenheit auf internationalen Flügen bereits zum Problem. Urlauber in Richtung Mallorca können hier durchatmen. Weder Ryanair noch Eurowings oder EasyJet führen in ihren Beförderungsbedingungen Hinweise zum Kleidungsstil auf. Sehr wohl weist man im Falle von Eurowings und Ryanair auf die Ablehnung der Beförderung aufgrund der Beeinträchtigung des "Wohlbefindens" anderer Passagiere hin. Ein bisschen mehr als die Badehose sollte es daher beim Flugantritt schon sein.
  • Wenn der Körpergeruch zu stark ist: Das nicht eindeutig definierte "Wohlbefinden", welches sich bei Ryanair und Lufthansa in den Beförderungsbedingungen findet, kann auch durch Körpergeruch beeinträchtigt werden. Wenn sich beispielweise ein Fluggast über den Körpergeruch seines Sitznachbarn beschwert, kann die Crew den streng riechenden Passagier dazu auffordern, beispielsweise die Kleidung zu wechseln oder auf anderem Wege den Geruch zu beseitigen. Weigert sich der Gast, so könnte ihm die Reise verwehrt werden. British Airways weist in seinen Geschäftsbedigungen darauf hin, dass "extremer Körpergeruch" ein Grund ist, einen Gast von der Flugreise auszuschließen.
  • Wenn Alkohol und Drogen im Spiel sind: Bei Partyurlaubern durchaus beliebt ist das alkoholische Einstimmen auf die Reise bereits am Flughafen. Davon ist dringend abzuraten. Airlines wie Ryanair, Eurowings und EasyJet sagen explizit, dass im Konsum von Alkohol und Drogen eine Gefährdung und Beeinträchtigung Mitreisender liegt und sehen darin auch folglich einen Grund, das Boarding zu verweigern.
  • Wenn man sich vor Flugantritt verhaltensauffällig zeigt: Alkohol- und Drogenkonsum geht häufig mit einer Verhaltensauffälligkeit einher. Doch auch ohne Konsum jeglicher Substanzen gilt: Wer sich aufspielt, bleibt möglicherweise daheim. Aggressives Verhalten kann von Fluggesellschaften als Sicherheitsrisiko bewertet werden, welches die Crew dazu veranlasst, einen Urlauber nicht in den Flieger zu lassen. Laut den Bestimmungen von EasyJet fällt darunter auch das Aussprechen von Sicherheitsbedrohungen. Ebenso werde der Flug verwehrt, wenn man eine Gefahr für sich selbst darstelle.
  • Wenn die nötigen Dokumente fehlen: Die Pandemie rückt zwar in vielen Teilen des öffentlichen Lebens in den Hintergrund. Dennoch sind ein paar Dokumente neben dem obligatorischen Personalausweise iderReisepass von Nöten. Das Auswärtige Amt führt auf, dass Einreisende nach Spanien entweder "ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19, oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19 Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt" mitzuführen haben. Die Nachweise müssen entweder elektronisch oder in Papierform vorliegen. Geimpfte müssen das Einreiseformular von "Spain Travel Health" indes nicht mehr ausfüllen.
  • Wenn sonstige persönliche Versäumnisse auftreten: Eher selbsterklärend sollte sein, dass Airlines den Zugang zum Boarding auch dann verwehren, wenn die Ausweisdokumente ungültig sind, die Sicherheitskontrollen verweigert werden, Endpreise für Flüge nicht vor Antritt bezahlt wurden oder man zu spät am Gate erscheint. Bei Letzerem gilt: Mindestens 45 Minuten vor planmäßigem Abflug sollte man sich am Gate einfinden.