Ein Gericht auf Mallorca hat die vom Finanzamt verhängte Strafzahlung von 45.000 Euro an einen Unternehmer aus Palma bestätigt. Der Mann, ein Mallorquiner, hatte nicht nur einen Ferrari im Wert von 224.000 Euro, sondern auch eine Luxusvilla in Son Vida sowie ein weiteres Haus in Barcelona von der Steuer abgesetzt, weil er die Statussymbole angeblich für seine Tätigkeit als Immobilienmakler und PR-Experte benötige.

2010 war bei einer Steuerprüfung in dem an den Avenidas in Palma gelegenen Immobilienbüro des Mannes herausgekommen, dass besagtes Unternehmen schon länger keine Geschäftstätigkeit mehr aufwies. Die Steuerfahnder vermuteten, es handle sich nur noch um eine Scheinfirma. Der Inhaber gab dies zunächst zu, zog seine Aussage dann aber zurück.

Die Fahnder ermittelten weiter und fanden heraus, dass der Versicherungsnehmer des Ferraris der Vater des Unternehmers war. Bei einer Befragung gab der Vater zu, das Auto werde von der gesamten Familie genutzt. Gegen die daraufhin vom Finanzamt verhängte Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung klagte der Unternehmer. Der Oberste Gerichtshof der Balearen bestätigte nun in letzter Instanz die Rechtmäßigkeit der Strafzahlung.