Prozess gegen Rentner, der Einbrecher auf Mallorca erschoss, wird wiederholt
Ein schwerer Verfahrensfehler bei der Urteilsverkündung hatte zunächst zu einem Schuld-, später zu einem Freispruch geführt
Kehrtwende im Prozess um den Rentner, der im Jahr 2018 einen Einbrecher auf seiner Finca in Porreres erschoss. Der Oberste Gerichtshof der Balearen gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, das Urteil für ungültig zu erklären. Damit muss das mündliche Verfahren vor einem Schwurgericht wiederholt werden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit schwerwiegenden Verfahrensfehlern.
Darum geht es in dem Fall
Zu dem Vorfall kam es im Februar 2018 in der Finca des Rentners in Porreres. Zwei kolumbianische Zwillingsbrüder überfielen Pau Rigo, zwei Komplizen warteten draußen. Der Rentner nutzte einen Moment, als die Einbrecher abgelenkt waren, um eine Flinte zu holen und einen der Männer zu erschießen.
Der Überfall war von langer Hand geplant gewesen. Einer der nun angeklagten Anwohner erfuhr, dass der Rentner stets große Mengen Bargeld auf seiner Finca in Porreres bunkerte. Er erzählte einem Freund von der Idee, den Senior zu überfallen. Sie engagierten zwei Brüder, um den Überfall durchzuführen. Sie spionierten die Finca aus und fuhren am 24. Februar zu viert zu dem Grundstück. Die zwei Brüder waren vermummt und mit Brecheisen ausgerüstet. Die anderen beiden Männer standen Wache und sollten das Fluchtauto fahren.
Die Brüder warteten ab, bis der Rentner aufwachte und aus dem Haus trat. In diesem Moment überrumpelte ihn einer der Männer, verdeckte ihm den Mund und forderte ihn auf, den Tresor zu öffnen. Der andere Bruder schlich sich ins Haus, schubste die Frau des Rentners auf ein Bett und sperrte sie im Zimmer ein.
Fehler bei der Urteilsverkündung
Der medial stark verfolgte Prozess hatte im September 2023 mit einem Schuldspruch für den Rentner geendet. Dabei aber kam es zu einem Fehler. Das Schwurgericht bestand aus neun Mitgliedern. Fünf von ihnen befanden Rigo schuldig, den Einbrecher „getötet zu haben, unter dem Umstand einer existierenden Bedrohung, die sein Auffassungsvermögen und seine Handlungsentscheidung stark beeinträchtigt hat“.
Mit der Mehrheit der Stimmen forderte die Staatsanwaltschaft drei Jahre und neun Monate Haft für den 83-Jährigen. Weder der Richterin noch den Klägern oder Verteidigern fiel dabei ein Fehler auf. Bei einer Schuldigsprechung durch das Schwurgericht müssen in solch einem Fall mindestens sieben von neun Schöffen dafür stimmen.
Freispruch im Dezember
Es folgte eine Welle der Entrüstung. Mehrere Petitionen forderten einen Freispruch für den Senior. In der Justiz brach eine Debatte darüber aus, wie mit dem fehlerhaften Urteil umzugehen sei. Anfang Dezember sprach ihn die zuständige Richterin frei. "Es gibt nicht genügend Beweise, dass er (Pau Rigo, Anm. d. Red.) ein Motiv für einen Mord hatte", zitierte das "Diario de Mallorca" sie damals. "Es bleibt der Zweifel, was das Geschworenengericht wirklich entscheiden wollte. Daher gilt die Regel: 'Im Zweifel für den Angeklagten', und der Freispruch für Pau Rigo." /pss/rp
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