Knapp 50 Fälle regelwidriger Nutzung geschützter Herkunftsbezeichnungen von Produkten auf Mallorca oder den Nachbarinseln haben die Behörden im Jahr 2018 geahndet. Das teilte die Balearen-Regierung am Mittwoch (7.8.) mit.

Als Mallorca-Sobrassada darf man nur anpreisen, was auf der Insel und nach einem bestimmten Rezept als Paprika-Wurst hergestellt wurde. Das gleiche gilt für andere Produkte mit geschützter Herkunftsbezeichnung wie Ensaïmada, Wein, Olivenöl oder Menorca-Käse. Bei den Kontrollen werden immer wieder Missbrauchsfälle festgestellt.

Im laufenden Jahr wolle man die Kontrollen fortsetzen und ein besonderes Augenmerk auf die Herkunftsbezeichnung bei Honig und Bier legen, so das Gesundheitsministerium. /tg