Die vergangene Woche vom Kongress verabschiedete Arbeitsmarktreform wird dazu führen, dass bis Jahresende rund 40 Prozent der Angestellten mit Kurzzeitverträgen auf Mallorca und den Nachbarinseln einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten werden. Das ergab eine Studie des Arbeitsministeriums der Balearen. Demnach könnten rund 52.000 Menschen von den verbesserten Bedingungen profitieren. Das Ministerium sprach von einer "konservativen" Hochrechnung.

Im Jahr 2021 waren auf den Balearen 30,8 Prozent der Verträge befristet, was sich nicht groß vom spanischen Durchschnitt von 30,8 Prozent unterschied. Besonders betroffen waren davon vor allem Arbeitnehmer im Bau- sowie im Dienstleistungssektor. Fünf Jahre zuvor hatte die Zahl der zeitlich befristeten Anstellungen auf den Inseln noch 36,8 Prozent betragen, rund drei Prozent mehr als auf dem Festland. Spanien liegt beim Anteil der Kurzarbeitsverträge mit den Niederlanden an der Spitze Europas.

Modell des "fijo discontinuo" eingerechnet

Die neu zu schaffenden unbefristeten Anstellungen umfassen auch das gerade im Tourismussektor beliebte Modell des "fijo discontinuo". Dabei handelt es sich um unbefristete Verträge, die allerdings nur für einige Monate im Jahr gelten. Damit erhalten die Arbeitnehmer eine gewisse Sicherheit, jedes Jahr Arbeit zu haben. Der Arbeitgeber kann trotz der Saisonalität Arbeitnehmer an sich binden und so für eine gewisse Kontinuität sorgen.

Besonders jungen Menschen könne die Reform zugutekommen, sagte der Arbeitsminister der Balearen, Iago Negueruela. Der Einstieg in die Arbeitswelt sei immer noch viel zu häufig von Kurzzeitverträgen und generell prekären Bedingungen geprägt. Durch die Reform könnten rund 13.000 Menschen unter 30 Jahren einen festen Vertrag bekommen. Das sei eine große Hilfe bei der Emanzipation vom Elternhaus und der generellen Lebensplanung, so der Minister.

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Im Rahmen der Arbeitsmarktreform wurden einige Maßnahmen eingeführt, um die prekären Arbeitsverhältnisse zu reduzieren. So dürfen Arbeitnehmer nur in bestimmten, begründeten Fällen wie etwa bei einem kurzfristigen Produktionsanstieg oder bei einer Schwangerschaftsvertretung Kurzzeitverträge anbieten. Auch wird Missbrauch vonseiten der Arbeitgeber härter bestraft. Befristete Arbeitsverhältnisse, die länger als sechs Monate dauern, sind durch die Reform ungültig geworden. /pss