Gerichtsurteil auf Mallorca: Lieferdienst Glovo muss 329 Mitarbeiter wie Festangestellte behandeln

Die Scheinselbständigen arbeiteten zwischen September 2017 und Dezember 2018 für das Unternehmen

Die Rider von Glovo bei einer Protestfahrt im März 2021 in Palma.

Die Rider von Glovo bei einer Protestfahrt im März 2021 in Palma. / B. Ramon

Marcos Ollés

Marcos Ollés

Das ist ein schwerer Schlag für den Lieferdienst Glovo: Der Oberste Gerichtshof der Balearen auf Mallorca hat in einem Urteil das Unternehmen dazu verpflichtet, 329 bis dato selbständige Mitarbeiter nachträglich fest anzustellen und die Sozialversicherungsbeiträge für die sogenannten Rider zu übernehmen.

Die Lieferanten arbeiteten zwischen September 2017 und Dezember 2018 im Prinzip auf selbständiger Basis für Glovo. Das Gerichtsurteil stellt aber nun fest, dass es sich dabei um eine Scheinselbständigkeit gehandelt habe.

Sehr wohl eine "Arbeitsbeziehung"

Es habe eine "Arbeitsbeziehung" zwischen den Mitarbeitern und der Firma bestanden. Die Rider hätten nur begrenzt Einfluss auf Arbeitszeiten und Einsatzhäufigkeit gehabt und seien weit davon entfernt gewesen, wie ein Selbständiger die Arbeitszeiten selbst zu bestimmen.

Grundlage für die Arbeitseinsätze bei Glovo war im fraglichen Zeitraum ein Punktesystem anhand von Kundenbewertungen. Je höher die Punktzahl des Fahrers oder der Fahrerin, desto häufiger die Arbeitseinsätze.

Mitarbeiter bekommen Beiträge wieder zurück

Das Urteil gibt der spanischen Sozialversicherung (seguridad social) Recht, die Sozialversicherungsbeiträge für die Fahrer in Höhe von 438.000 Euro von Glovo geltend macht. Das Urteil kann noch vor dem Obersten Gerichtshof in Madrid angefochten werden. Der Richterspruch bedeutet im Umkehrschluss, dass die Mitarbeiter, die die Sozialversicherungsbeiträge aus eigener Tasche bezahlen mussten, diese zurückerstattet bekommen.

Glovo ist seit September 2017 auf Mallorca aktiv. Das Unternehmen, das in Barcelona gegründet wurde, ist für seine prekären Arbeitsverhältnisse bekannt. Die Rider haben keinen Einkommensersatz bei Krankheit und bekommen bei Unfällen keine Leistungen. Die Unfallgefahr ist dabei hoch, schließlich bewegen sich die Fahrer mit Rollern, Mofas oder Fahrrädern im dichten Stadtverkehr. /jk

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