Erwin Müller soll ihnen als Ausgleich für den Verzicht auf den Pflichtteil des Erbes unter anderem eine Mallorca-Finca versprochen haben, doch von diesem Versprechen wolle der Drogerie-Milliardär nichts mehr wissen, argumentieren die drei Adoptivkinder von Müller.

Am Montag (6.5.) fand nun der Prozessauftakt in der Erbklage vor dem Landgericht Ulm statt. Der 91-Jährige ließ sich durch seinen Anwalt und seine Frau Anita vertreten. Die Adoptivkinder Andreas J., Stephanie J. und Adrian J. waren alle drei erschienen. Mit Anita Müller wechselten sie keinen Blick.

Im Mittelpunkt der Verhandlung standen angebliche Versprechungen und ein Verzicht auf ihr Pflichterbe, den die drei Adoptierten unterschreiben mussten. Das sei nach ihrer Auffassung unter Druck geschehen.

Die mehr als fünfstündige Verhandlung wurde für die drei Jagdfreunde von Erwin Müller dann aber zu einer Enttäuschung. Am Ende des Abends stellte die Vorsitzende Richterin Johanna Warmuth fest: "Wir meinen, dass die Klage nur sehr wenig Aussicht auf Erfolg hat."

Die drei Adoptivkinder von Erwin und Anita Müller im Gerichtssaal. Stefan Puchner/dpa

Adoptivkinder verstanden Vertrag nicht richtig

Zuvor war es vor Gericht vor allem um das zerrüttete Verhältnis zwischen dem Unternehmerehepaar und den Adoptivkindern sowie dem leiblichen Sohn Reinhard gegangen. Müller hatte die drei Jagdfreunde 2015 adoptiert.

Nach Meinung der drei Kläger ging es dabei nicht mit rechten Dingen zu. Sie hätten einen Verzicht auf ihr Pflichterbe unterschreiben müssen, von dem sie selbst nicht wirklich gewusst hätten, was das sei, sagte Andreas J.

Außerdem habe alles sehr schnell gehen müssen an jenem Abend. Der Vertrag wurde gespeichert. Bis die Adoption vor Gericht anerkannt wurde, dauert es noch ein Jahr. Es solle ihnen zu Lebzeiten an nichts mehr fehlen, habe Müller gegenüber den Adoptivkindern immer wieder beteuert und laut der Aussage der drei diese Beteuerungen mit Versprechungen garniert. So soll Müller unter anderem die Mallorca-Finca in Aussicht gestellt haben, dazu habe er ihnen ein Schießzentrum im Allgäu bauen wollen.

Berggasthof auf Kredit gekauft

Andreas J. wurde auch prompt aktiv und kaufte einen Berggasthof auf Kredit. 400.000 Euro bekam J. als Zuschuss von Müller. Doch das soll es bisher gewesen sein. Sämtliche andere Versprechen hätte das Ehepaar fortan abgestritten, so Andreas J. Denn eigentlich sei es gar nicht um Zuneigung gegangen, so der Vorwurf der Adoptivkinder. Vielmehr sei man Mittel zum Zweck gewesen für Müller, der sich seinerzeit mit seinem Unternehmen in einer finanziellen Schieflage befand. Er habe mit der Adoption die Erbansprüche des leiblichen Sohnes beschneiden wollen.

Die Adoptivkinder versuchten vor dem Landgericht Ulm, die "Feststellung der Unwirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtvertrags" durchzusetzen. Der Vertrag sei "sittenwidrig" und "formnichtig". Zu diesem Schluss kam die Vorsitzende Richterin Warmuth ganz und gar nicht. "Wir sprechen hier ja nicht von jungen Menschen, die Verträge vielleicht nicht verstehen können", sagte sie.

Die Müllers 2015 im Drogeriemarkt an der Plaça d'Espanya. Sebastián Terrassa

Alle zehn Jahre 400.000 Euro

Anita Müller nahm vor Gericht Stellung zu den Vorwürfen und erklärte, dass es ihrem Mann an "Familienanschluss gefehlt" habe, nachdem das Verhältnis zum leiblichen Sohn zerrüttet gewesen sei. Die Freundschaft vor allem zu Andreas J. sei echt gewesen, daran habe sie keine Zweifel. Von Anfang an sei aber klar gewesen, dass die Adoptivkinder auf ihren Pflichtanteil verzichten müssten. Mit diesem Schritt habe Erwin Müller seine Firma schützen wollen.

Laut Anita Müller sah die Vereinbarung vor, dass die Adoptivkinder alle zehn Jahre eine Schenkung in Höhe von jeweils 400.000 Euro erhalten sollten. Das ist in Deutschland steuerfrei möglich. Weitere besondere Schenkungsversprechen seien nicht abgegeben worden. "Mein Mann hätte sicherlich nicht auch noch Schenkungssteuer zahlen wollen", sagte sie.

Die Verhandlung endete am Abend ohne Einigung, Richterin Warmuth gab beiden Seiten noch einmal die Möglichkeit, sich schriftlich zu dem Fall zu äußern. Am 29. Juli soll dann ein Urteil fallen.