Am Sonntag (12.5.) ist das Alkoholverbot in bestimmten Zonen auf Mallorca, darunter die Playa de Palma, in Kraft getreten. Theoretisch könnten die Ballermann-Urlauber, die am Strand mit der offenen Bierdose erwischt werden, ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro bekommen. Praktisch bestätigte am Dienstag (14.5.) ein Sprecher von Palmas Ortspolizei gegenüber der MZ, dass die Polizisten noch keine Strafzettel verteilen werden.

"Als Polizei im Stadtgebiet Palma haben wir bislang keine Anweisungen bekommen, wie wir die neue Verordnung umsetzen sollen. Es gibt kein Protokoll", so der Sprecher. "Dementsprechend halten wir uns an die vorherigen Regeln. Das heißt, wenn wir einen Streit auf der Straße sehen, gehen wir sofort dazwischen."

Das dürfte auch das bisherige Botellón-Verbot betreffen. Für ein Trinkgelage in der Gruppe droht also weiter ein Bußgeld. Der Sprecher bestätigte jedoch auf explizite Nachfrage, dass einem Urlauber, der in Ruhe sein Bier am Strand oder an der Promenade trinkt, derzeit weder eine mündliche Ermahnung noch ein Knöllchen droht. Er forderte zudem, dass die Verordnung mehr als in Detail gehen muss. So gesehen wäre es "extrem", wenn man einer Familie, die am Strand ein Bier trinkt, anzeigen würde.

Was steht in den neuen Benimmregeln für die Playa de Palma?

Die Änderung des Gesetzes von 2020 erschien am Samstag im balearischen Gesetzesblatt (BOIB) und trat tags darauf in Kraft. Hieß das Regelwerk bislang "Gesetz gegen den Exzesstourismus und zur Verbesserung der Qualität der Tourismuszonen", wurde es nun umbenannt in "Dekret für einen verantwortlichen Tourismus und zur Verbesserung der Qualität der Tourismuszonen".

Wörtlich heißt es in einem neuen Absatz in Artikel acht des Dekrets: "Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf offener Straße verboten. Ausgenommen hiervon sind Bereiche oder Zonen, die laut Gesetz für Beherbergungs-, Gaststätten- oder Freizeitbetriebe zugelassen sind, oder wenn Patronatsfeste oder ähnliche durch die entsprechende Gemeindeverordnung geregelte Veranstaltungen abgehalten werden." 

Die Regeln des Dekrets gelten neben der Playa de Palma (Gemeinde Palma) auch in Arenal (Gemeinde Llucmajor), in der Britenhochburg Magaluf (Calvià) sowie in Sant Antoni de Portmany auf Ibiza