Verschärfte Alkohol-Auflagen an der Playa de Palma: Das genau steht im Gesetz

Das von der balearischen Landesregierung am Freitag (10.5.) beschlossene Dekret mit den neuen Benimmregeln ist jetzt im Gesetzesblatt (BOIB) veröffentlicht

Leere Flaschen an der Strandpromenade.

Leere Flaschen an der Strandpromenade. / dpa

Frank Feldmeier

Frank Feldmeier

Nachdem die konservative Balearen-Regierung am Freitag (10.5.) ein Verbot von Alkoholkonsum auf offener Straße und am Strand in Party-Zonen wie der Playa de Palma beschlossen hatte, sind die Regelungen am Samstag im balearischen Gesetzesblatt (BOIB) veröffentlicht worden (externer Link).

Wie es im Dekret heißt, tritt es am Folgetag nach der Veröffentlichung in Kraft, was demnach am Sonntag (12.5.) der Fall ist.

Neuer Name für die Benimmregeln

Das Dekret ist eine Änderung und Verschärfung der Benimmregeln, die die linke Vorgängerregierung auf den Balearen 2020 beschlossen hatte. Geändert wurde auch deren Namen. Hieß das Regelwerk bislang "Dekret gegen den Exzesstourismus und zur Verbesserung der Qualität der Tourismuszonen", wurde es nun umbenannt in "Dekret für einen verantwortlichen Tourismus und zur Verbesserung der Qualität der Tourismuszonen".

Alkoholkonsum und -verkauf

Die wichtigste Änderung betrifft den Alkoholkonsum auf offener Straße unter anderem in einem genau definierten Gebiet der Playa de Palma (siehe weiter unten). Wörtlich heißt es in einem neuen Absatz in Artikel acht des Dekrets: "Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf offener Straße verboten. Ausgenommen hiervon sind Bereiche oder Zonen, die laut Gesetz für Beherbergungs-, Gaststätten- oder Freizeitbetriebe zugelassen sind, oder wenn Patronatsfeste oder ähnliche durch die entsprechende Gemeindeverordnung geregelte Veranstaltungen abgehalten werden." Bei Verstößen drohen Strafen von 500 bis zu 1.500 Euro.

Das bisherige Dekret regelte in erster Linie den Verkauf von Alkohol sowie dessen Bewerbung und Präsenz in den Ladenlokalen: Händler dürfen etwa schon bislang keinen Alkohol im Schaufenster oder in den Auslagen ausstellen. Diese Bestimmungen des Dekrets von 2020 bleiben unverändert in Kraft, etwa auch hinsichtlich der Regulierung des Ausschanks von Alkohol in All-inclusive-Hotels. Zudem müssen Geschäfte, die Alkohol verkaufen, in den betroffenen Zonen nachts zwischen 21.30 und 8 Uhr schließen. Auch die Klettereien auf Balkonen, das sogenannte Balconing, bleibt weiter unter Strafe verboten.

Nicht zur Übersichtlichkeit trägt bei, dass die Gemeinde Palma in einer kommunalen Verordnung und mit einem gesonderten, nicht auf die Playa de Palma beschränkten Geltungsbereich eigene Benimmregeln festlegt, in denen schon bislang "Saufgelage" (botellones) verboten waren und bei denen dieses Jahr neue Auflagen hinzugekommen sind.

In diesen Zonen gelten die Benimmregeln auf Mallorca

Die Regeln des Dekrets gelten neben der Playa de Palma (Gemeinde Palma) auch in Arenal (Gemeinde Llucmajor), in der Britenhochburg Magaluf (Calvià) sowie in Sant Antoni de Portmany auf Ibiza. Während in den beiden letzten Gebieten die Zonen neu definiert worden sind, bleibt es an der Playa de Palma bei der bisherigen Definition (externer Link). Bei den Regelungen des Dekrets hinsichtlich der Lokale und Hotels ist entscheidend, in welcher Straße sich der Eingang von diesen befindet.

An der Playa de Palma handelt es sich zwar um ein durchgehendes Gebiet. Da die Tourismuszone aber zu zwei verschiedenen Gemeinden gehört - Palma und Llucmajor -, werden die Anwendungsgebiete des Dekrets auf zwei Karten dargestellt.

Playa de Palma (Gemeindegebiet Palma):

Zwischen der Straße Camí de Can Alegria in Can Pastilla im Westen (Höhe Autobahnausfahrt zehn) und dem Sturzbach, der die Gemeindegrenze zu Llucmajor bildet (Torrent des Jueus), einschließlich der gesamten Strandpromenade und mehreren Parallelstraßen dahinter.

Playa de Palma (Gemeindegebiet Palm): Hier gilt das Dekret.

Playa de Palma (Gemeindegebiet Palm): Hier gilt das Dekret. / BOIB

Playa de Palma (Arenal, Gemeinde Llucmajor):

Vom Sturzbach Torrent des Jueus (Gemeindegrenze zu Palma) über den Yachthafen und den gesamten Strandbereich bis nach Son Veri Nou (Passeig Alfons XIII), einschließlich der Zufahrt über die Avinguda Europa bis zum Kreisverkehr und mehrer umliegender Straßen.

Playa de Palma (Gemeinde Llucmajor)

Playa de Palma (Gemeinde Llucmajor) / BOIB

Mehr Information, mehr Koordination

Neu aufgenommen wurde auch eine Bestimmung, wonach Hoteliers und Gastronomen die Urlauber über die Regeln und die drohenden Strafen explizit informieren müssen.

Eine Kommission soll dabei helfen, die verschiedenen Maßnahmen zu koordinieren und ihre Wirksamkeit zu überwachen. In ihr sitzen laut den Vorgaben Vertreter von Landesregierung, Inselräten, betroffenen Gemeinden, der Konsulate, der Anwohnerverbände sowie von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen.

Und auch die Touristensteuer soll künftig helfen, den Exzesstourismus in seine Schranken zu weisen. So ist nun vorgeschrieben, dass jährlich bis zu 16 Millionen Euro aus den Einnahmen in die Finanzierung von Projekten fließen sollen, die in den betroffenen Gebieten zur Verbesserung der Inspektionen, der Sicherheit sowie der Sensibilisierung für einen verantwortungsvollen Tourismus beitragen.

Party-Boote dürfen sich nicht mehr dem Strand nähern

Neu geregelt wurden darüber hinaus die Bestimmungen für Partyboote. Zwar darf auf diesen weiterhin Alkohol ausgeschenkt werden. Allerdings müssen sie fortan eine Seemeile Abstand zu den betroffenen Zonen einhalten. Außerdem dürfen sie in diesen Zonen auch keine Gäste mehr an Bord nehmen oder absetzen.

In Kraft ist das Dekret zunächst bis 31. Dezember 2027 und dürfte - in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung an der Playa de Palma und den anderen betroffenen Gebieten - weiter verändert oder verlängert werden. Bislang hatte sich gezeigt, dass die Anwendung der Regeln in der Praxis mit vielen Schwierigkeiten verbunden ist.