Frist zur Einreichung der Steuererklärung für 2022 auf Mallorca hat begonnen
Am Dienstag (11.4.) beginnt in Spanien die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Zeit ist bis zum 30. Juni
Ab Dienstag (11.4.) kann in Spanien die Einkommensteuererklärung (IRPF) beim Finanzamt elektronisch eingereicht werden. Wer einen persönlichen Weg oder eine Beratung wünscht, muss einen Termin beantragen und sich noch ein wenig gedulden. Am 30. Juni ist in allen Fällen der Annahmeschluss.
Am einfachsten geht die Steuer im Internet
Wer nur einen Arbeitgeber hat, für den oder die ist die Steuer eine Sache von wenigen Augenblicken, so man mit dem Vorschlag des Finanzamts einverstanden ist. Auf dessen Website agenciatributaria.gob.es oder über die App „Agencia Tributaria“ lässt sich der vom Finanzamt bereits vorbereitete Entwurf herunterladen. Dazu klickt man auf „Renta 2022“ sowie „Servicio de tramitación borrador“. Am einfachsten ist es, im Anschluss auf „Con número de referencia“ und „No tengo referencia“ zu klicken. Denn diese Nummer müsste umständlich beantragt werden.
Der Computer verlangt die NIE sowie die Nummer, die auf dem Beleg der Eintragung ins Ausländerregister steht (beim Kärtchen hinten, rechts oben beim DIN-A4-Format). Der Zahl muss ein „C“ und eine Null vorangestellt werden. Bei einer Fehlermeldung sollte der Browser gewechselt werden. Zuletzt muss der Betrag samt Komma eingegeben werden, der auf der Steuererklärung 2021 im Kästchen 505 stand. Wer erstmals die Steuer macht, gibt die fünf letzten Ziffern der IBAN des Kontos an, auf welches das Gehalt überwiesen wird.
Hier gibt es Termine für die Steuererklärung
Die telefonische Einreichung ist ab dem 3. Mai möglich. Persönliche Termine mit Mitarbeitern des Finanzamtes gibt es ab 25. Mai. Die Terminvergabe erfolgt dabei im Internet, in der App oder über 915-53 00 71 und 901- 22 33 44 (montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr erreichbar). Die Termine sind nützlich, um zu sehen, ob Absetzmöglichkeiten bestehen. Anders als in Deutschland ist das in Spanien eher selten möglich. Steuererleichterungen gibt es unter anderem für Spenden, Umbauarbeiten für ein energieeffizientes Eigenheim oder kinderreiche Familien. Andere Abzüge sind Geringverdienern vorbehalten.
Der Betrag, den Steuerzahler von privaten Rentenversicherungen absetzen können, ist dieses Jahr von 2.000 auf 1.500 Euro gesenkt worden. Dafür ist die Absetzmöglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge noch einmal aufgestockt worden, um 500 Euro auf 8.500 Euro. Insgesamt lassen sich so weiterhin 10.000 Euro für die private Altersvorsorge geltend machen.
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