Bald kann man auf Mallorca Steuern auch aus dem Ausland zahlen

Madrid will es EU-Ausländern und Schweizern ohne Konto in Spanien einfacher machen, Abgaben zu begleichen. Das erleichtert es dem Finanzamt zugleich, Steuern einzutreiben

Der Hauptsitz des Finanzamts in Palma.

Der Hauptsitz des Finanzamts in Palma. / B. Ramon

Johannes Krayer

Johannes Krayer

Der Arm der spanischen Finanzbehörden reicht weit. Das ist inzwischen hinlänglich bekannt. Und er soll noch länger werden. Nach einem Bericht der Wirtschaftszeitung „Expansión“ arbeitet man bei der Zentralregierung in Madrid gerade daran, in Zukunft Steuern oder Steuerschulden auch von Konten im Ausland per Einzugsermächtigung kassieren zu können. Noch ist das nicht möglich. Dem Bericht zufolge bereitet das von María José Montero geleitete Ministerium derzeit zu diesem Thema eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen vor.

Somit könnten dann auch per Dauerauftrag von Konten im EU-Ausland Steuern und Abgaben in Spanien bezahlt werden. Zusätzlich sollen aber auch Steuerschulden mit Hacienda einfacher eingetrieben werden können. Abgewickelt werden sollen die Überweisungen über große spanische Banken. Mit dabei sind laut den Planungen des Finanzministeriums Institute wie Banco Santander, CaixaBank, BBVA, Sabadell, Bankinter, ebenso wie die von Mallorca stammende Banca March. Auch internationale Unternehmen wie ING Direct, die Deutsche Bank oder BNP Paribas sollen mitmischen. Und nicht zuletzt Sparkassen wie Unicaja oder Abanca.

Einzugsermächtigung nur im SEPA-Raum möglich

Laut „Expansión“ handelt es sich dabei um einen Vorschlag des Finanzministeriums, zu dem noch bis März Eingaben möglich sind und der aus diesem Grund den spanischen Banken- und Sparkassenverbänden in Form eines Entwurfs vorgelegt wurde. Darin heißt es unter anderem, dass die Bezahlung von Steuern und Abgaben immer häufiger per Einzugsermächtigung erfolgt. Inzwischen sei dieser Weg „einer der meistgenutzten bei den Steuerzahlern“. Deshalb wolle man Beitragszahlern aus dem Ausland nicht länger diesen Weg verwehren.

Möglich ist die Einzugsermächtigung allerdings nicht weltweit, sondern nur im sogenannten SEPA-Raum. Dieser besteht aus den 27 Staaten der Europäischen Union plus der Schweiz, Island, Norwegen, Großbritannien und den Zwergstaaten Liechtenstein, Andorra, San Marino, Monaco und Vatikan.

Kreditinstitute können Provision verlangen

Einzugsermächtigungen können ab Inkrafttreten der Regelung aus jedem Finanzinstitut dieser 36 Länder erfolgen, auch wenn diese kein Abkommen für eine Zusammenarbeit mit dem spanischen Finanzamt haben. Bislang muss diese Bedingung erfüllt sein. Nach Spanien transferiert wird das Geld laut den Planungen allerdings dann von einer spanischen Bank oder Sparkasse, die mit dem Finanzamt auf diesem Weg zusammenarbeitet.

Die spanischen Kreditinstitute können für diesen Service dann Provisionen kassieren, die allerdings die Steuerzahler aufbringen müssen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die spanische Zentralregierung nicht für die anfallenden Gebühren für die innereuropäischen Überweisungen aufkommen muss.

Bezahlmethode tritt noch nicht unmittelbar in Kraft

Mit dieser neuen Bezahlmethode will das spanische Finanzministerium denen entgegenkommen, die zwar steuerliche Verpflichtungen in Spanien haben, aber nicht über ein eigenes Konto im Land verfügen. So geht es etwa zahlreichen Teilzeitresidenten auf Mallorca, die zwar eine Immobilie auf der Insel besitzen, aber kein spanisches Konto haben.

Bis die Änderung in vollem Umfang greift, vergeht voraussichtlich noch ein wenig Zeit. In Kraft tritt die neue Regelung erst ab dem Folgetag nach Erscheinen im spanischen Gesetzesblatt BOE. Bislang ist nicht klar, wann es so weit sein wird. Laut „Expansión“ soll das neue System für diejenigen, die ihre Steuern in mehreren Teilbeträgen über das Jahr hinweg zahlen oder die einen Aufschub vereinbart haben, ab dem 31. Mai 2023 zur Verfügung stehen. In allen anderen Fällen wird es bis zum 1. Februar 2024 dauern.

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