Die deutsche Bundesregierung erklärt ganz Spanien. Nach entsprechenden Berichten von Nachrichtenagenturen und Medien in Deutschland am frühen Freitagabend (14.8.) aktualisierte das Robert-Koch-Institut gegen 19 Uhr die Liste der zum Risikogebiet erklärten Länder: "Spanien: Festland Spanien und die Balearen (seit 14. August)".

Das Auswärtige Amt aktualisierte seine Informationen über Spanien gegen 19.30 Uhr, auf der Website heißt es nun: "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien mit Ausnahme der Kanarischen Inseln wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt." Landesweit betrage die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Aus der Erklärung zum Risikogebiet durch das Robert-Koch-Institut resultiere "ein kostenloser verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung bei Einreise nach Deutschland".

Am Freitag meldete das spanische Gesundheitsministerium für ganz Spanien 58,17 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen (externer Link). Für die Balearen wurde ein Wert von 77,43 angegeben. Ein Wert von 50 ist dabei einer der Indikatoren, anhand derer das Auswärtige Amt eine Region oder ein Land als Risikogebiet einstufen kann. Die spanische Regierung hatte aufgrund der neuesten Zahlen neue Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung angekündigt.

Das bedeutet Risikogebiet

Für Mallorca-Urlauber bedeutet die Erklärung von Spanien zum Risikogebiet, dass Reiserückkehrer einen PCR-Test machen müssen. Wer kein negatives Test-Ergebnis von kurz vor der Abreise dabei hat, muss sich nach der Ankunft in Deutschland testen lassen. Das heißt: Entweder man lässt sich noch im Urlaubsland höchstens 48 Stunden vor der Abreise testen und legt einen Negativ-Nachweis in deutscher oder englischer Sprache vor. Tests im Ausland sind aber selbst zu zahlen. Oder man lässt sich nach Rückkehr in Deutschland testen, was drei Tage lang kostenlos möglich ist. Die Testpflicht ist im einzelnen in einer Verordnung vom 6. August ausgeführt (externer Link).

Die Einstufung als Risikogebiet basiert laut Auswärtigem Amt auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst werde festgestellt, in welchen Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt werde nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliege, heißt es auf der Website des Auswärtigen Amtes: "Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens."

Das bedeutet Reisewarnung

Eine Reisewarnung ist kein Verbot, sondern der Rat des Auswärtigen Amtes, eine bestimmte Region nicht zu besuchen, "weil davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht", wie es auf der Internetseite der Behörde heißt. In der Regel haben Reisewarnungen dementsprechend eine abschreckende Wirkung. Diese dürfte sich stark auf den Tourismussektor auf Mallorca auswirken, wie auch die Reaktion des Tui-Konzerns beweist, der alle Mallorca-Reisen ab Samstag (15.8.) abgesagt hat.

Für Verbraucher hat die Reisewarnung einen positiven Nebeneffekt: Künftige Urlauber können die gebuchten Leistungen nun in der Regel kostenfrei stornieren. Das ist vor allem im Fall einer Pauschalreise ohne Weiteres möglich, da sich der Reiseveranstalter um alles kümmert, sobald man sich mit ihm in Verbindung setzt und angibt, die Reise nicht antreten zu wollen. Viele Reiseveranstalter - wie beispielsweise Tui - canceln aufgrund von Reisewarnungen ohnehin alle anstehenden Reisen. Das Geld wird den Kunden erstattet oder Umbuchungen in andere Reiseziele sind möglich, Einspruch gegen den Ausfall der Reise können sie nicht erheben. Wer als Pauschalurlauber gerade bereits auf Mallorca ist, dem kann es passieren, dass die angetretene Reise seitens des Reiseveranstalters vorzeitig abgebrochen wird. Einen vom Veranstalter organisierten Rückflug, der früher als geplant geht, sollte man auch nutzen, wie die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin gegenüber der dpa erklärte. Andernfalls müsse man die Rückreise später gegebenenfalls selbst bezahlen.

Wer Flüge, Unterkunft und Co. selbst gebucht hat, muss sich entsprechend selbst darum kümmern, das Geld zurück zu bekommen. Dies kann teilweise einige Monate dauern und hängt auch von den jeweiligen Unternehmensbestimmungen ab. Die Airlines erstatten die Kosten in der Regel nur dann zurück, wenn der Flug ausfällt, sind derzeit bei Umbuchungen aber oft kulant. Da die Reisewarnung kein Verbot darstellt, können Individualurlauber die Reisen auch wie geplant zuende führen beziehungsweise antreten. Es ist allerdings ratsam, regelmäßig zu checken, ob die gebuchten Flugverbindungen bestehen bleiben, da zahlreiche Änderungen im Flugplan wahrscheinlich sind.

Wer seinen Mallorca-Urlaub erst für in mehreren Wochen, beispielsweise in den Herbstferien, angesetzt hat, der sollte zunächst einmal abwarten, wie sich die Lage entwickelt. Stornierungen von solchen Reisen sind derzeit noch nicht kostenlos möglich, da sich die Situation bis dahin möglicherweise wieder beruhigt hat und die Reisewarnung wieder aufgehoben werden könnte.

Sanitäre Situation auf Mallorca

Trotz der zuletzt deutlich gestiegenen Corona-Zahlen beteuern Experten, dass das balearische Gesundheitssystem gut für eine zweite Corona-Welle gewappnet ist.alearische Gesundheitssystem gut für eine zweite Corona-Welle gewappnet ist Sowohl die Früherkennung der Fälle, als auch deren Nachverfolgung laufe derzeit zufriedenstellend. Auch spezielle Corona-Apps fürs Smartphone sollen einen sichereren Aufenthalt fördern. Die balearischen Behörden betonten immer wieder, wie wichtig die konsequente Einhaltung der Maskenpflicht in der Öffentlichkeit sowie die Abstandregelung und die regelmäßige Handhygiene seien. /somo/ff

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