Meinung

Drei Millionen Euro Freibetrag bei der Vermögensteuer auf Mallorca: Anlauf nehmen zum Ausverkauf

Die Wohlhabenden dürfte es freuen. Für die Insel ist die fiskalpolitische Maßnahme alles andere als eine gute Nachricht, findet Patrick Schirmer Sastre

Kämpfer für das Wohl der Wohlhandenden: Ministerpräsidentin Marga Prohens (re.) und ihr Vize Antoni Costa.

Kämpfer für das Wohl der Wohlhandenden: Ministerpräsidentin Marga Prohens (re.) und ihr Vize Antoni Costa. / CAIB

Die konservative Balearen-Regierung und ihr Quasi-Koalitionspartner Vox wollen es den Vermögenden auf der Insel ein wenig leichter machen: Am 1. Januar 2024 wird im Rahmen des neuen Haushaltsgesetzes der Freibetrag für die Vermögensteuer von 700.000 Euro auf drei Millionen Euro erhöht. Ersten Schätzungen zufolge dürften der Verwaltung der Inseln damit 60 bis 70 Millionen Euro an Einnahmen pro Jahr entgehen.

Warum die Steuer nicht abgeschafft wurde

Dass die Steuer nicht komplett abgeschafft wird, liegt daran, dass dann die sogenannte spanische Reichensteuer greifen würde. Diese führte die Zentralregierung ein, um auf die komplette Erlassung der Vermögensteuer in Regionen wie Madrid oder Andalusien zu reagieren.

Bei dieser "Solidaritätssteuer" gibt es einen Freibetrag von drei Millionen Euro. Die Balearen haben den Freibetrag nun an die Reichensteuer angepasst. Der Vorteil an dieser Konstruktion: Das Geld, das nun dennoch über die Vermögensteuer eingenommen wird, bleibt weiterhin auf den Inseln und geht nicht nach Madrid. Dafür senkt man deutlich die Zahl derjenigen, die von der Abgabe betroffen sind.

Nun gibt es sicherlich legitime Argumente dafür, die Vermögensteuer als ungerechte Steuer zu bezeichnen. Es handelt sich einerseits um bereits versteuertes Vermögen. Zum anderen ist die Grenze, ab der man die Steuer zahlen muss, immer willkürlich. Sind drei Millionen Euro "gerechter" als 700.000 Euro?

Vermögensteuer und Residenten-Status

Andererseits hat die Vermögensteuer gerade auf Mallorca und den Nachbarinseln in den vergangenen Jahren eine andere Funktion erfüllt. Sie war ein wesentliches Hemmnis dafür, dass sich wohlhabende Ausländer auf den Balearen niederlassen. Denn als Nicht-Resident wird nur das nicht-bewegliche Eigentum, sprich: Immobilien, besteuert. Als Resident galt und gilt die Vermögensteuer für das gesamte Weltvermögen.

Natürlich kann man vor der definitiven Verabschiedung des Gesetzes über die Auswirkungen nur spekulieren. Aber die Gedankenspiele gehen in keine positive Richtung. Denn nun dürfte es für viele wohlhabende Ausländer noch attraktiver werden, auf die Balearen überzusiedeln. Die Folge: Die Lage auf dem Immobilienmarkt dürfte sich weiter anspannen. Den Inseln droht immer mehr der Ausverkauf, der zunehmende Verlust einer kaufstarken und leistungsfähigen Mittelschicht sowie das kulturelle Abrutschen in ein identitätsloses Luxusresort für die Eliten.

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