Die Gemeinde Manacor verbietet die Durchfahrt von Sport- und Touristenfahrzeugen durch Naturgebiete, um beim Verkehr in ländlichen Gebieten für Ordnung zu sorgen. Mit der Maßnahme soll zum einen verhindert werden, dass sich die Straßen verschlechtern, andererseits fordern Anwohner weniger Lärm und mehr Ruhe. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder in Höhe von 100 bis 500 Euro.

Am vergangenen Montag (13.12.) hat der Gemeinderat die neue Verordnung mit Zustimmung aus fast allen Parteien verabschiedet (bei Stimmenthaltung der Volkspartei PP). Sie regelt den Verkehr und das Parken von Kraftfahrzeugen in den Naturgebieten der Gemeinde Manacor sowie auf den übrigen Straßen, die durch die ländlichen Gebiete führen. Damit sollen deren Schutz und die Achtung des öffentlichen und privaten Eigentums gewährleistet werden.

Naturgebiete können stark beeinträchtigt werden

Die Verordnung betrifft Aktivitäten, die aufgrund hoher Teilnehmerzahl und der Eigenschaften der Fahrzeuge, die in der Regel einen großen Hubraum und eine hohe Zugkraft haben, die Umwelt schädigen. Sie ist ausdrücklich so konzipiert, dass die Ortspolizei über ein Rechtsinstrument verfügt, um Sanktionen zu verhängen.

Nach den neuen Vorschriften, die speziell für Quads und ähnliche Fahrzeuge von Unternehmen oder Privatpersonen gelten, dürfen Kraftfahrzeuge in den Naturgebieten der Gemeinde nur auf Straßen, Wegen und Forststraßen fahren, die für den Fahrzeugverkehr mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h geeignet sind. Das Durchfahren und Parken außerhalb dieser Straßen oder im Gelände ist verboten.

In der Natur ist nicht erlaubt, mit motorisierten Fahrzeugen Sport zu treiben oder touristische Routen zu befahren. "Die Wege sind nicht auf diesen Zweck auslegt, und die Naturgebiete können dadurch stark beeinträchtigt werden", erklärte der Polizeibeauftragte des Stadtrats von Manacor, Joan Gaià.

Für die übrigen Straßen, die der Verordnung unterliegen und nicht durch Naturgebiete führen, muss eine Genehmigung bei der Stadtverwaltung von Manacor beantragt werden.

Unterschied zwischen der Schwere der Verstöße

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In der Verordnung wird ein Sanktionssystem festgelegt, das zwischen leichten (100 Euro), schweren (200 Euro) und sehr schweren (500 Euro) Verstößen unterscheidet. In jedem Fall muss die Umwelt wieder in den Zustand versetzt werden, in der sie sich vor der Fahrt durchs Gelände befand.

Zu den besonders schwerwiegenden Verstößen gehören das Fahren oder Parken auf Stränden, Dünen, geschützten Küstengebieten und Zufahrtswegen für den Brandschutz. /bro