Ein Gericht in Palma de Mallorca hat vier Personen als Verantwortliche für den Tod eines Arbeiters auf einer Baustelle zu jeweils einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt. Zuvor hatten sich die Angeklagten mit der Staatsanwaltschaft auf das Strafmaß geeinigt.

Der Unfall hatte sich bei der Renovierung eines fünfstöckigen Gebäudes im Carrer Mà de Moro in der Altstadt von Palma im Februar 2018 zugetragen. Der 41-jährige Arbeiter war damit beschäftigt, Schutt im obersten Stockwerk zu beseitigen, als er in einen Aufzugsschacht stürzte. Er starb einige Stunden später im Landeskrankenhaus Son Espases.

Ohne Sicherheitsgurt und Arbeitsvertrag

Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der Arbeiter im Moment des Unglücks keinen Sicherheitsgurt getragen hatte. Zudem war der Schacht nur notdürftig mit Holzbrettern verdeckt. Mehrere Arbeiter bestätigten, dass die Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle eklatant missachtet wurden. Das Opfer war zudem illegal beschäftigt. Es hatte weder einen Arbeitsvertrag, noch war es bei der Sozialversicherung angemeldet. Diese Formalitäten wurden erst nach dem Unfall durchgeführt, um seine arbeitsrechtliche Situation zu verschleiern.

Zwei der Architekten, der Bauleiter und der Verantwortliche für die Risikoprävention bekannten sich der fahrlässigen Tötung und der Verletzung von Arbeitnehmerrechten schuldig. Die Verurteilten werden vermutlich nicht ins Gefängnis müssen, da Haftstrafen von unter zwei Jahren in Spanien in der Regel zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zwei weitere Angeklagte - ein Architekt und ein Präventivmediziner - bestritten hingegen jegliche Verantwortung, räumten lediglich "Fehler bei der Arbeit" ein. Ihre Anwälte fordern einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft.

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