Angehörige der 13 Kegelbrüder, denen vorgeworfen wird, am 20. Mai einen schweren Brand an der Playa de Palma verursacht zu haben, haben inzwischen 500.000 Euro für eine "vorläufige Solidarhaftung" zusammengetragen. Das gab jetzt deren deutscher Anwalt Raban Funk bekannt. Zwölf der deutschen Urlauber befinden sich aktuell noch im Gefängnis von Palma de Mallorca in U-Haft.

Die Solidarhaftung hatte der Ermittlungsrichter bei einer Anhörung der Beschuldigten am vergangenen Donnerstag (2.6.) verhängt. Die Summe soll in den kommenden Tagen bei der spanischen Justiz hinterlegt werden. "Hierzu sind derzeit noch die restlichen formellen Kriterien in Klärung", erklärte Funk in einer Pressemitteilung.

Jeweils 12.000 Euro bereits überwiesen

Die jeweils 12.000 Euro, die vier der Kegelbrüder als Sicherheitsleistung für eine Entlassung aus der U-Haft auferlegt bekommen hatten, seien indes bereits überwiesen worden. Man warte derzeit noch auf den Eingang bei den spanischen Behörden und vermute, dass sich dieser durch die Feiertage in Deutschland verzögert habe. Man geht davon aus, dass die vier Kegelbrüder nach Eingang der Kautionszahlung noch am Dienstag oder spätestens am Mittwoch das Gefängnis verlassen können.

Derweil laufen auch die Ermittlungen weiter, um die Ursache des Feuers und die Schuldfrage zu klären. Ein durch die Ermittlungsbehörde in Auftrag gegebenes Gutachten zur Entstehung des Brandes sei noch in Arbeit. "Dieses Gutachten wird - davon geht die Verteidigung aus - weitere, objektiv entlastende Momente offenbaren", so Funk. Nach MZ-Informationen sollen am Mittwoch (8.6.) zudem zwei Zeugen des Brandes vom Richter vernommen werden.

Bei dem Feuer an der Playa de Palma waren zwei Lokale beschädigt worden, unter anderem das von Deutschen betriebene "Why not Mallorca". Auch in einer benachbarten Wohnung sowie in dem Hotel, in dem die Urlauber untergebracht waren, gab es Brandschäden. Die 13 aus dem Raum Münster stammenden Urlauber waren direkt nach dem Vorfall festgenommen worden. Einer der Urlauber verließ bereits am Donnerstag ohne Auflagen die U-Haft. Er konnte offenbar nachweisen, dass er zum Zeitpunkt des Brandes in der Dusche war.

Vollstes Vertrauen in die spanische Justiz

Anwalt Raban Funk unterstrich derweil in seiner Pressemitteilung, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gelte. "Und weiterhin genießt die objektiv ermittelnde spanische Justiz unser vollstes Vertrauen."