Mallorca Zeitung

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Ermittlungsrichter, Unschuldsvermutung, Fluchtgefahr - So funktioniert die Untersuchungshaft auf Mallorca

Wie es sich mit der Untersuchungshaft in Spanien verhält, welche Rolle der Ermittlungsrichter spielt und was das mit den Kegelbrüdern zu tun hat

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Blick hinter die Knastmauern: So sieht es im Gefängnis von Palma de Mallorca aus B. Ramon

Der Urlaub unter Freunden mit ordentlich Party endet für manche Deutsche in einer Katastrophe. Für sie gibt es statt Bier, Strand und Meer auf Mallorca Zellen, Gitterstäbe und Gefängnisessen. Wer auf der Insel in Untersuchungshaft landet, kann – wenn es hart auf hart kommt – zwei Jahre lang in U-Haft verbringen, noch bevor es überhaupt zum Gerichtsverfahren kommt. Unter bestimmten Umständen können es sogar bis zu vier Jahre sein.

Der bekannteste Fall in diesem Jahr ist der der 13 Kegelbrüder aus Münster. Ihnen wird Brandstiftung vorgeworfen. Die Männer sollen von Balkonen ihres Hotels aus Zigarettenkippen und Alkohol auf das Schilfdach der von Deutschen betriebenen Bar „Why not Mallorca“ geworfen und damit einen schweren Brand verursacht haben. Alle 13 wurden direkt festgenommen und kamen kurz darauf in Untersuchungshaft.

Acht der 13 Kegelbrüder sitzen weiter in U-Haft.

Inzwischen konnte einer von ihnen beweisen, dass er während des Vorfalls unter der Dusche stand. Er durfte ohne Auflagen das Gefängnis verlassen. Vier weitere sind gegen eine Kaution von je 12.000 Euro freigekommen, weil ihr Zimmer auf der anderen Seite des Hotels lag. Die restlichen acht beteuern wie die anderen weiter ihre Unschuld. Die zwei vorliegenden Zeugenaussagen sind widersprüchlich. Und doch sitzen die acht Deutschen seit dem 21. Mai im Gefängnis von Palma in Untersuchungshaft, ohne Möglichkeit auf Kaution.

Die Voraussetzungen für eine U-Haft auf Mallorca

Dabei soll die Untersuchungshaft eigentlich immer eine Ausnahme sein, wie Arno Meuser erklärt. Der deutsche Rechtsanwalt arbeitet seit 27 Jahren auf Mallorca und vertritt hier vor allem deutschsprachige Kunden. Die U-Haft sei ein schwerer Eingriff in die Unschuldsvermutung und habe teils drastische Konsequenzen. „Es kann sein, dass jemand nach zwei Monaten entlassen wird und psychisch und wirtschaftlich ruiniert ist“, sagt Meuser.

Daher gibt es in Spanien strenge Voraussetzungen dafür, wann ein Richter Untersuchungshaft anordnen kann. Zum einen muss das Vergehen so schwer sein, dass es zu mindestens zwei Jahren Haft führen kann. Weiterhin müssen klare Indizien vorliegen, dass der Beschuldigte das Verbrechen begangen hat. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann die Anklage – meist handelt es sich um die Staatsanwaltschaft – eine Untersuchungshaft beantragen, allerdings muss sie dies zusätzlich begründen. Mögliche Gründe sind die Gefahr einer Flucht, dass jemand Beweise zerstört, das Opfer einschüchtert oder zum Wiederholungstäter wird. Die letzten beiden Argumente kommen beispielsweise bei Vergewaltigungen zum Tragen.

Schwere Vorwürfe: Atakan Karazor soll mit einem Freund auf Ibiza eine Spanierin vergewaltigt haben. Tom Weller/dpa

Auch dafür gibt es aktuell ein prominentes Beispiel auf den Balearen: Atakan Karazor, Mittelfeldspieler bei dem Bundesliga-Verein VfB Stuttgart, sitzt zusammen mit einem weiteren 25-jährigen wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung in U-Haft auf Ibiza. Eine 18-jährige Spanierin hatte bei der Guardia Civil zu Protokoll gegeben, dass sie von den beiden in einer Villa nahe Sant Josep vergewaltigt worden sei. Die Beschuldigten streiten das ab, sprechen von einvernehmlichem Sex. Dennoch sind sie weiterhin in Untersuchungshaft.

Anders als zwei Deutsche im Alter von 17 und 18 Jahren, die ebenfalls im Juni wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung in Cala Ratjada festgenommen wurden. Sie sind mittlerweile ohne Auflagen wieder auf freiem Fuß und können ihren Prozessbeginn in Deutschland abwarten.

Er habe, verallgemeinernd gesprochen, zwei Sorten deutschsprachige Mandanten, sagt der Strafverteidiger Jesús Becerra, der in Barcelona und auf Mallorca tätig ist. Zum einen seien es Ältere, die wegen Wirtschaftsdelikten Probleme mit der Justiz bekommen. Zum anderen sind es Jüngere, die Urlaub auf der Insel machen. „Diese Straftaten sind dann meist mit Dingen verbunden, die beim Partytourismus passieren“, sagt Becerra.

Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr

Im Fall der Kegelbrüder leuchten weder die Wiederholungsgefahr noch der Opferschutz als Gründe für die U-Haft ein. Ihre Anwälte argumentieren darüber hinaus, dass die Fluchtgefahr gering ist, da die Beschuldigten wegen Arbeit und Familie in Deutschland verwurzelt sind. Das leuchtet auch Rechtsanwalt Becerra ein, der nicht in den Fall involviert ist. Da Deutschland zur EU gehört, könne Verwurzelung dort als Argument gegen Fluchtgefahr vorgebracht werden, sagt er. „Wer nicht zum Verfahren kommt, kann schließlich mit einem europäischen Haftbefehl geholt werden.“ Zudem gebe es die Möglichkeit, dass die Beschuldigten die Auflage bekämen, sich regelmäßig bei deutschen Behörden zu melden. „Ein Problem wird es erst, wenn der Mandant in Deutschland wohnt, aber eine andere Staatsbürgerschaft hat“, so Becerra. Dann sei es schwieriger zu beweisen, dass keine Fluchtgefahr bestehe.

In der Erfahrung von Arno Meuser kann ein Wohnsitz in Deutschland allerdings trotz deutschen Passes das Ende der Untersuchungshaft erschweren. „Wenn jemand etwa im Bayerischen Wald wohnt, ist er einfach nicht so leicht greifbar“, erklärt Meuser. Der Beschuldigte könne vor dem Gerichtstermin beispielsweise angeben, er habe sich den Fuß verstaucht und könne nicht in ein Flugzeug steigen. „Das kann das Verfahren ewig in die Länge ziehen“, sagt Meuser. Werde ein Beschuldigter in Deutschland vernommen, müsse die Aussage hinterher beglaubigt übersetzt werden, was „das Verfahren nicht schlanker“ mache.

Bei den Kegelbrüdern kommt erschwerend hinzu, dass bei der ihnen vorgeworfenen vorsätzlichen Brandstiftung die Haftstrafe bis zu 20 Jahre betragen kann. „Gerade bei jungen Menschen mit so langen Haftstrafen multipliziert sich in den Augen der Ermittlungsrichter die Fluchtgefahr“, sagt der Strafverteidiger Eduardo Luna. Womöglich sei das auch bei den nicht von ihm betreuten Kegelbrüdern der Fall.

Im Extremfall bis zu vier Jahre: Die Dauer der Untersuchungshaft

Vereinfacht ist es so: Wer wegen einer Straftat, für die er zwei bis drei Jahre in Haft kommen könnte, in U-Haft genommen wird, kann dort bis zu einem Jahr verbleiben. Bei einer möglichen Haftzeit von mehr als drei Jahren sind es zwei Jahre. Wenn die Anklage beweisen kann, dass es notwendig ist, kann die U-Haft im Extremfall dann noch einmal um zwei weitere Jahre verlängert werden. Die Untersuchungshaft wird später von der Haftstrafe abgezogen. Wer freigesprochen wird, kann den spanischen Staat auf Entschädigung verklagen. „Der Staat hat aber viele Ressourcen, weswegen das langwierig sein kann“, sagt Eduardo Luna.

Bashkim Osmani bei der Ankunft vor Gericht. Manu Mielniezuk

Ziel der Anwälte ist es, ihre Mandanten schnell aus der U-Haft rauszuholen. Das ist je nach Ermittlungsrichter nicht so einfach. „Ich habe teilweise acht Anträge gestellt, bis ich meinen Mandanten auf Kaution draußen hatte“, erzählt Luna. Die Kaution soll dem Beschuldigten Mittel zur Flucht entziehen und kann dementsprechend hoch ausfallen. Bashkim Osmani, der mutmaßliche Mafia-Pate aus Hamburg, musste 400.000 Euro zahlen.

Der Ermittlungsrichter spielt eine zentrale Rolle

Eine zentrale Rolle kommt in dem ganzen Verfahren dem Ermittlungsrichter zu – einer Figur, die es so im deutschen Rechtssystem nicht gibt. Wenn jemand in Spanien festgenommen wird, beantragt die Anklage bei einem Haftrichter die Untersuchungshaft. Zuständig ist dafür der Richter, der gerade Dienst hat. Ab dann liegt der Fall in den Händen des Ermittlungsrichters. Das kann derselbe Richter sein, der die Haft beschloss, muss es aber nicht.

Dieser juez de instrucción leitet von da an die Ermittlungen, in Deutschland ist das Arbeit der Staatsanwaltschaft. Der Richter befragt den oder die Beschuldigten einzeln und entscheidet bei jedem Antrag der Verteidigung, ob weiterhin Grund für eine Untersuchungshaft besteht. Zudem beantragt er Gutachten und Zeugenaussagen, um sich ein Bild zu machen. Erst wenn der Ermittlungsrichter die Beweislage für gesichert hält, gibt er den Fall an die Staatsanwaltschaft ab, die eine Anklageschrift aufsetzt. Vor Gericht entscheidet dann wieder ein anderer Richter über den Fall.

Megapark-Besitzer Bartolomé Cursach auf dem Weg ins Gericht. B. Ramon

Die Figur des Ermittlungsrichters ist umstritten. Schließlich liegt es an der gleichen Person, die Ermittlungen zu leiten und über Anträge zu entscheiden. Im Fall um den Megapark-Besitzer Bartolomé Cursach sind Ermittlungsrichter und Staatsanwalt abgesetzt worden, weil sie ihre Befugnisse missbraucht und Zeugen unter Druck gesetzt haben sollen. „Dass eine Person so viel Macht hat“, sagt Rechtsanwalt Eduardo Luna, „ist einer der Kritikpunkte an unserem Rechtssystem.“

Zumal diese Person einen großen Ermessensspielraum hat. „Ich hatte einen Fall mit einer Richterin, die alles extrem genau wissen wollte, das hat sich lange hingezogen“, erzählt Arno Meuser. Berufungsinstanz gegen eine mutmaßlich rechtswidrig aufrechterhaltene Untersuchungshaft ist das Landgericht, wobei es auch dort dauern kann, bis eine Entscheidung fällt.

Untersuchungshaft als "traumatische Erfahrung"

Die Ermittlungsrichter auf den Balearen haben den Ruf, beim Thema Untersuchungshaft besonders rigoros zu sein. „Gerade bei den vielen Touristen hier soll das wohl abschreckend wirken“, vermutet Arno Meuser. Mallorca habe zwar eine höhere Polizeipräsenz als andere Orte Spaniens, aber das reiche nicht aus, „um alle im Griff zu haben“. Daher werde durch eine lange Untersuchungshaft klargemacht, dass man sich hier benehmen müsse.

Im Fall der Kegelbrüder vermutet Eduardo Luna zusätzlich noch Druck durch die Öffentlichkeit, die diesen Fall sehr aufmerksam beobachtet. „Ein Richter sollte sich zwar nicht von so etwas beeinflussen lassen, aber es passiert natürlich trotzdem“, sagt er. Dabei sollte ein so schwerer Eingriff wie die Untersuchungshaft eine Ausnahme bleiben.

„Für meine Mandanten war die U-Haft auf Mallorca eine traumatische Erfahrung“, sagt Jesús Becerra. „Sie sind eigentlich im Urlaub, dann von einem Tag auf den anderen in Haft. Sprache und System sind ihnen fremd. Ihre Familie ist weit weg.“ Gerade am Anfang seien sie verloren, fühlten sich isoliert und gestresst. Wenige Mitarbeiter im Gefängnis sprächen Englisch. „Aber gerade junge Menschen passen sich schnell an, lernen irgendwie etwas Spanisch und können sich recht gut kommunizieren“, fügt Becerra hinzu. Außerdem würden die Menschen in spanischen Gefängnissen gut behandelt. „Es ist kein Fünf-Sterne-Hotel, aber meiner Erfahrung nach, geht es dort korrekt zu.“

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