Gerichtsurteil auf Mallorca: Spaziergänger müssen selbst aufpassen, wo sie langlaufen

Die Frau war auf dem defekten Kopfsteinpflaster eines Platzes in der Innenstadt gestürzt

Hier kam es zu dem Sturz.

Hier kam es zu dem Sturz. / DM

DM | MZ

Eine Frau ist damit gescheitert, wegen eines Sturzes auf einem Platz Schadensersatz von der Stadtverwaltung von Palma de Mallorca zu fordern. Die Klägerin hätte ihren Gang dem unebenen Pflaster anpassen müssen, heißt es in der Entscheidung, die nun vom Obersten Gerichtshof der Balearen bestätigt worden ist. Das Rathaus könne nicht als eine Art "Universalversicherung" herangezogen werden, argumentieren die Richter, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" am Montag (20.3.) berichtet.

Was passiert war

Der Sturz ereignete sich auf der Plaça Can Cavalleria, einem Platz mit Kopfsteinpflaster in der Altstadt, gelegen zwischen Rambles, Avinguda Jaume III. und Innenstadtring. Die Frau wandte sich im November 2017 an die Stadtverwaltung und forderte Schadensersatz. Im Rathaus von Palma wurde der Schaden im Kopfsteinpflaster nicht bestritten, es gebe aber keinen Zusammenhang zwischen dem Sturz und einer mutmaßlich schlechten Wartung des Platzes. Die Frau reichte schließlich Klage vor Gericht ein. Die Schadensersatzforderung belief sich auf eine Summe von knapp 33.000 Euro.

In dem Urteil in erster Instanz durch ein Amtsgericht in Palma de Mallorca wurde zwar bestätigt, dass ein Stein im Belag des Platzes fehlte, das habe aber nur eine leichte Unebenheit zur Folge gehabt. Es gebe auch keine Hinweise, dass der Schaden der Stadt gemeldet worden sei, zumal Mitarbeiter des Rathauses die Stelle umgehend ausbesserte, nachdem die Stadtverwaltung davon erfuhr. Des Weiteren seien auch keine weiteren Stürze auf dem Platz bekannt geworden.

Eigenverantwortung gefragt

Noch deutlicher wurden die Richter in zweiter Instanz. Bei einem Platz mit traditionellem Kopfsteinpflaster, der die traditionelle Ästhetik des historischen Stadtkerns bewahre, könne man nicht erwarten, dass es keinerlei Unebenheiten gebe. Fußgänger müssten deswegen ihren Gang den Gegebenheiten anpassen. Man könne Passanten durchaus zumuten, die Risiken des Bodenbelags bei einem Spaziergang eigenverantwortlich einzuschätzen.

Das Urteil in zweiter Instanz erging bereits Ende vergangenen Jahres, wurde aber laut "Diario de Mallorca" erst jetzt der Stadtverwaltung bekannt. /ff

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