Horrortat in Porto Cristo auf Mallorca: Baby lebte noch, als es in den Müllcontainer geworfen wurde

Dies ergab eine gerichtsmedizinische Untersuchung. Für die beiden Hauptverdächtigen in dem Fall hat das Gutachten womöglich große Konsequenzen

Polizisten am Fundort des Babys.

Polizisten am Fundort des Babys. / DM

Patrick Schirmer Sastre

Patrick Schirmer Sastre

Im Fall um das Baby, das Anfang November auf Mallorca in einen Müllcontainer geworfen worden war, liegt jetzt das gerichtsmedizinische Gutachten vor. Demnach war das Mädchen noch am Leben, als es zurückgelassen wurde. Dies berichten mehrere Medien auf Mallorca übereinstimmend, darunter der regionale Rundfunksender IB3.

Demnach war der Leichnam zunächst von dem gerichtsmedizinischen Institut von Palma untersucht worden. Da die Ergebnisse aber nicht beweiskräftig waren, wurde eine erneute Untersuchung bei einem Institut auf dem Festland angefordert. Das Ergebnis wurde bereits dem Ermittlungsgericht in Manacor übermittelt.

Von Anwohnerin beobachtet

Der Vorfall hatte sich am Nachmittag des 2. Novembers ereignet. Eine Anwohnerin sah, wie ein Mann gegen 18 Uhr im Carrer del Aterratge ein Päckchen in den Container warf. Sein Verhalten kam ihr komisch vor, da er versuchte zu verbergen, was er entsorgte. Als sich die Zeugin dem Müllcontainer näherte, sah sie, wie sich etwas bewegte und wählte den Notruf.

Die Polizei holte das Baby aus dem Müll und brachte es im Streifenwagen in das Krankenhaus Hospital de Llevant, das nur 500 Meter vom Tatort entfernt war. Dort verstarb das Neugeborene aber wenig später. Die Ermittler nahmen kurz darauf die Mutter des Kindes sowie die Tante und den Onkel fest.

Den Ermittlungen zufolge habe sich die Schwangere schlecht gefühlt und sei von ihrer Schwester und ihrem Schwager abgeholt worden. Im Auto kam das Kind zur Welt – in der 27. Schwangerschaftswoche deutlich zu früh. Daraufhin seien die drei Personen zum Mülleimer gefahren und hätten das Kind in einem Karton dort hineingeworfen.

Ermittlung des Todeszeitpunkts von großer Bedeutung

Die Ermittlung des Todeszeitpunkts ist für den weiteren Verlauf des Verfahrens von großer Bedeutung. Da das Kind noch am Leben war, droht der Mutter und dem Onkel – die beide in U-Haft sitzen – eine lebenslange Gefängnisstrafe. Hätte der Fall einer Totgeburt vorgelegen oder eines natürlichen Ablebens kurz nach der Geburt, hätte der Straftatbestand einer sogenannten erniedrigenden Behandlung vorgelegen, was höchstens eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren zur Folge gehabt hätte.

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