Schritt für Schritt: So melden Sie auf Mallorca Ihre Haushaltshilfe richtig an
Online oder vor Ort: eine Anleitung, was Sie tun müssen, wenn Sie eine Haushaltshilfe anstellen wollen
Das neue Dekret, das die Haushaltsangestellten in Spanien besserstellen soll, bringt auch für deren Auftraggeber Neuerungen. Egal ob Putzfrau, Haushaltshilfe oder Babysitter – zunächst gilt es zu beachten, dass mit Inkrafttreten des Dekrets am 1. Oktober ein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben ist. Mündliche Absprachen gelten nur in Ausnahmefällen. Beide Seiten müssen eine Kopie des Arbeitsvertrages ausgehändigt bekommen. Beim spanischen Arbeitsministerium gibt es Vorlagen für einen Vertrag (bit.ly/Vertrag_Haushalt). Es besteht dabei auch die Möglichkeit, eine Probezeit von zwei Monaten zu vereinbaren, nach der ein Ende des Beschäftigungsverhältnisses ohne Angabe von Gründen möglich ist.
Nächster Schritt ist die Anmeldung der Haushaltshilfe bei der Seguridad Social, der Sozialversicherung. Im Prinzip ist das die Aufgabe des Arbeitgebers. In Fällen, in denen die Haushaltsangestellte weniger als 60 Stunden im Monat im Einsatz ist, kann sich auch die Angestellte selbst um die Anmeldung kümmern. Die Unterschrift des Arbeitgebers auf der Anmeldung ist allerdings verpflichtend. Vorsicht: Dann entfällt der Rabatt von 20 Prozent, den die Arbeitgeber beim Beitrag für die Sozialversicherung erhalten.
So geht die Anmeldung Schritt für Schritt
Die Anmeldung kann vollständig online mit Hilfe der cl@ve erfolgen. Wer nicht über dieses elektronische Passwort für Behördengänge verfügt, muss persönlich bei der Seguridad Social vorstellig werden. In Palma liegt der Hauptsitz im Carrer Pere Dezcallar i Net, 3, in der Innenstadt. Eine vorherige Anmeldung (cita previa) ist erforderlich und kann entweder telefonisch unter 901-16 65 65 oder 915-42 11 76 sowie auf der Website beantragt werden.
Bei der Sozialversicherung muss der Arbeitgeber zunächst einen sogenannten Código de Cuenta de Cotización (C.C.C.) beantragen. Das geht über das Formular (modelo) mit der Bezeichnung „TA6-0138 Hogar“. Wer bereits Hausangestellte hatte oder hat, besitzt bereits einen C.C.C.
Jetzt kann die eigentliche Anmeldung beginnen. Wenn das der Arbeitgeber übernimmt, ist dafür das Formular „TA.2/S-0138“ nötig. Kümmert sich die Hausangestellte selbst darum, braucht sie das Formular „TA.2/T-0138“. Die modelos lassen sich im Internet ganz einfach googeln. Sie können auf diese Weise vorab ausgedruckt und ausgefüllt zur Sozialversicherung mitgebracht werden.
Nötige Angaben sind persönliche Daten von Arbeitgeber und Angestellter, die Wochenarbeitszeit, das Gehalt sowie eine Bankverbindung, von der die Beiträge für die Sozialversicherung abgebucht werden sollen. Angegeben werden muss die Unfallversicherung. Das kann die Seguridad Social selbst oder eine sogenannte Mutua sein.
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