Exilkubaner nutzen erweitertes Helms-Burton-Gesetz für Klage gegen Meliá
Donald Trumps verschärfte Kuba-Politik trifft ab Donnerstag (2.5.) auch mallorquinische Konzerne

Das Archivfoto zeigt Meliá-Unternehmer Gabriel Escarrer mit Fidel Castro bei einer Einweihung eines Hotels. / Foto: DM
Die Verschärfung der Kuba-Politik des US-Präsidenten Donald Trump bekommen nun auch Unternehmen auf Mallorca zu spüren. Eine Familie ehemaliger kubanischer Großgrundbesitzer droht dem Hotel-Konzern Meliá mit einem Prozess, weil sich Meliá-Hotels auf von den Revolutionären enteignetem Gebiet befinden.
Hintergrund ist das dritte Kapitel des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes. Dies ist zwar eigentlich schon 23 Jahre alt. Doch das Inkrafttreten des umstrittenen dritten Teils war bislang durch alle US-Präsidenten - seit Bill Clinton - ausgesetzt worden. Unter Barack Obama gab es sogar eine Wiederannäherung an die von Sozialisten regierten Karibikinsel.
Trump kehrte diese Politik um und aktivierte nun auch das dritte Kapitel des Helms-Burton-Gesetzes. Es tritt am Donnerstag (2.5.) offiziell in Kraft und erlaubt Exilkubanern eine Klage gegen Einzelpersonen oder Firmen, wenn ihr Besitz auf der Insel bei der sozialistischen Revolution 1959 konfisziert worden war.
Genau diesen Umstand machen die Erben des Plantagenbesitzers Rafael Lucas Sánchez Hill geltend. Der Anwalt der Familie, Nicolás Gutiérrez, bestätigte in einem Efe-Interview, dass man Meliá eine Frist für außergerichtliche Einigung gegeben hätte. Der Konzern habe die Chance nicht genutzt. Nun müsse er die Konsequenzen tragen. /tg
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