Die Entlassung der Air Berlin-Mitarbeiter auf Mallorca war unrechtmäßig und muss wahrscheinlich nachträglich mit höheren Summen entschädigt werden. Das entschied das Sozialgericht in Palma de Mallorca. Das Urteil bezieht sich auf den Einzelfall einer Angestellten, die gegen die Entlassung geklagt hatte, kann aber auf die anderen 42 Entlassungen übertragen werden, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" am Dienstag (23.4.) berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, entspricht aber einer ähnlichen Entscheidung des spanischen Arbeitsgerichts.

Das Urteil des Sozialgerichts Palma bedeutet nicht die Wiedereinstellung der Angestellten, da es das Unternehmen Air Berlin nicht mehr gibt. Die Angestellte hat zudem inzwischen wieder Arbeit gefunden. Allerdings muss die Entschädigung höher ausfallen, als das Unternehmen mit der Belegschaft vereinbart hatte. Einzelne Angestellte hatten dagegen geklagt.

Das Sozialgericht begründet die Entscheidung unter anderem mit dem Umstand, dass Air Berlin in Spanien keinen Konkurs angemeldet hatte. Außerdem hätte man den Belegschaftsvertretern des Unternehmens die Einsicht in relevante Unterlagen verweigert.

Im November 2017 erhielten die letzten 44 Air Berlin-Mitarbeiter auf Mallorca ihre fristlose Kündigung. Die vom Gesetz vorgesehenen Mindestabfindungen wurden nicht gezahlt. Die Gewerkschaftsvertreter legten Klage ein, bei der sie in erster Instanz Recht erhielten. /tg