Mallorca-Auswanderer Michael Busse, der einem breiten Publikum durch die TV-Serie "Goodbye Deutschland" bekannt ist, hat kurz vor Weihnachten eine Nachbarin aus der brennenden Wohnung gerettet. Der Betreiber des Fußballferienlagers Fussicamp bekam zum Dank zwei Rechnungen in Höhe von insgesamt knapp 1.200 Euro. "Es geht mir nicht um das Geld, sondern ums Prinzip. Und das ist ekelhaft", sagte Busse der MZ.

Was war eigentlich passiert?

Busse war kurz vor dem Fest auf Heimaturlaub in Dinslaken (NRW), um seinen Sohn zu besuchen. Als er den Brand roch, schaute er auf den Flur des Mehrfamilienhauses und sah, dass Qualm aus der Nachbarwohnung drang. Dort lebte eine ältere Frau, die im Rollstuhl saß. Sie hatte Kerzen auf einem Adventskranz angezündet. Das Feuer griff auf das Gedeck und später auf die Wohnung über.

Busse gelang über den Balkon in die brennende Wohnung und rettete die Frau auf die Straße. Er versuchte noch vergeblich, das Feuer zu löschen. Der Mallorca-Auswanderer wurde mit Verdacht auf Rauchvergiftung mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht. Dort bekam er die erste Rechnung für die Behandlung in Höhe von 200 Euro.

Kein Wohnsitz in Deutschland

Im Februar kam der zweite Brief, diesmal vom Landkreis. Für die Fahrt im Rettungswagen soll Busse 975 Euro zahlen. "Ersthelfer sind in Deutschland gesetzlich bei der Unfallkasse versichert", sagt der Fussicamp-Chef. "Allerdings argumentierte die Unfallkasse, dass das nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland gilt." Der Mallorca-Auswanderer fiel vom Glauben ab und hinterfragte, ob er das nächste Mal eine Person in Not retten soll. "Wenn ich es nicht mache, werde ich wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt. Wenn ich rette, soll ich die Kosten tragen", so Busse.

Die Staatsanwaltschaft bot ihm gar an, Klage gegen die Nachbarin als Brandverursacherin einzureichen. Die alte Dame ist jedoch vor drei Wochen verstorben und auch so käme es für Busse nicht in Frage. Auf einen Bericht der "Bild"-Zeitung ließ sich die Unfallkasse noch umstimmen. "Rechtsfragen mit Auslandsbezug sind im Einzelfall nicht immer einfach zu bewerten", zitiert das Blatt einen Sprecher. „Im vorliegenden Fall sind wir zu einer unzutreffenden Bewertung dieser Rechtsfragen gelangt. Wir haben unsere Entscheidung korrigiert."

Das Geld hat Busse bislang noch nicht erhalten. Ihm ist auch nicht klar, ob die Kasse nur die Fahrt im Krankenwagen oder auch die Behandlung übernimmt. "Solche Sachen sind nicht planbar. Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten würde", sagte er auf die Frage, was er bei einem erneuten Notfall tun würde. "Im Endeffekt entscheide ich mich aber immer dafür, das Richtige zu tun."